Ausschussvorsitzender Branse verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/218 und bat Herrn Dr. Meyer um Vorstellung und Erläuterung.

 

Herr Dr. Meyer erläuterte anhand einer Beamerpräsentation die Immissionsbetrachtung der Gewässer und deren Auswirkungen für das Gemeindegebiet Rosendahl. Die Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Weiterhin berichtete er auch über ein Erörterungsgespräch bei der Bezirksregierung Münster unter Teilnahme des Kreises Coesfeld - Untere Wasserbehörde - , des Staatl. Umweltamtes Münster, des Ing.-Büro`s Tuttahs & Meyer und der Gemeinde Rosendahl. Hierbei wurde den Vertretern der Bezirksregierung Münster die Entwässerungssituation in den Rosendahler Ortsteilen und die geplanten Maßnahmen zur Verringerung der als Ergebnis der Immissionsbetrachtung aufgezeigten Defizite erläutert.

 

Zur Verringerung der Defizite sind u.a. Erweiterungen von vorhandenen Regenrückhaltebecken und der Neubau von weiteren Regenrückhaltebecken mit einem Kostenaufwand für den Zeitraum bis zum Jahr 2015 von  rd. 2.73 Mio € (ohne Grunderwerb) erforderlich. Der Zeit – und Maßnahmenplan ist an die Zeiträume der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die eine deutliche Verbesserung der Ökologie der Gewässer und des Hochwasserschutzes bis 2015 fordert, anzupassen.

 

Nach Übernahme der Maßnahmen in das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde bildet diese Zeit- und Maßnahmenplanung auch die Grundlage für die Erlangung bzw. Verlängerung von Einleitungserlaubnissen nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch für Einleitungen in Gewässer, die als Einzelfall betrachtet nicht die Zielvorstellungen der Gewässerverträglichkeit erfüllen.

 

Ausschussvorsitzender Branse bedankte sich bei Herrn Dr. Meyer für die ausführliche Sachdarstellung und erkundigte sich, inwieweit alternativ zu den geforderten Rückhaltemaßnahmen eine Versickerung des Regenwassers möglich ist. Hierzu antwortete Herr Dr. Meyer, dass die Bodenbeschaffenheit in Rosendahl eine Versickerung überwiegend nicht zulasse und das Ergebnis überflutete Keller wären.

 

Ausschussmitglieder Steindorf und Fedder erkundigten sich, inwieweit ein Rückbau der Gräfte auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Funktion als “Regenrückhaltebecken” möglich ist.

 

Bürgermeister Niehues berichtete hierzu, dass eine Verringerung des Regenrückhaltevolumens der Gräfte grundsätzlich möglich sei und hierzu auch einige Alternativen überlegt worden seien.

Eine Veränderung oder Verkleinerung der Gräfte bedarf aber der Zustimmung des Amtes für Bodendenkmalpflege. Diesbezüglich habe am 02.11.2005 ein Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Bodendenkmalpflege stattgefunden. Der gesamte Gräftenbereich stehe unter Denkmalschutz. Nach mündlicher Aussage der Vertreter der Bodendenkmalbehörde werde einer Veränderung oder Verkleinerung der Gräfte nur hinsichtlich einer Anhebung der Sohle an den tiefsten Stellen von derzeit etwa 2,80 m Tiefe um ca. 1 m zugestimmt. Damit der Charakter einer Gräfte erhalten bleibe, müsse diese durchgehend eine Tiefe von etwa 1,80 m bis 2,00 m haben. Würde man die Gräfte bis auf 1 m Tiefe auffüllen, wäre dieses nur noch ein Graben. Auch für eine Verlegung der Gräfte zur Droste-Vischering-Straße hin, die nach der alten Planung noch vorgesehen war, werde es keine Zustimmung geben, allenfalls für geringfügige Änderungen.

 

Ausschussvorsitzender Branse bat darum zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit bestehe, den Denkmalschutz für diesen Bereich aufzuheben.

 

Weitere Detailfragen zu den erforderlichen Maßnahmen der Regenrückhaltung, insbesondere dem Volumen und der Bauart der Regenrückhaltebecken, wurden von Herrn Dr. Meyer beantwortet.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte hierzu noch, dass erst nach Durchführung der hydrodynamischen Nachberechnungen feststehe, welches Volumen für die Regenrückhaltung erforderlich werde, da auch in den vorhandenen Regenwasser- und Mischwasserkanälen eine gewisse Rückhaltung erfolge. Somit könnten die Regenrückhaltebecken tatsächlich etwas kleiner ausfallen als bisher berechnet.