Der in der Sitzung des Rates am 02.09.2021 zugeleitete Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/134 und gibt Erläuterungen.

 

Die Kämmerin Frau Nürenberg stellt anschließend den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 mittels einer Power-Point-Präsentation vor. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

Es folgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: