Der Rat der Gemeinde Rosendahl verfolgt das Ziel, das Instrument der Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Baugesetzbuch näher zu betrachten und nach Möglichkeit auch entsprechende Satzungen zu erlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen, Grundstücksflächen zu prüfen und ggfls. mit juristischer Unterstützung Satzungsentwürfe zu erarbeiten und der Politik zur weiteren Beratung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/141 und gibt Erläuterungen. Er verweist auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 26.08.2021.

 

Ratsmitglied Rahsing ergänzt, dass eine entsprechende Satzung den Verkaufspreis für den Erwerber nicht ändern solle, sofern die Gemeinde Interesse bekundet.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: