Sitzung: 02.09.2021 Rat
Vorlage: X/141
Der Rat der
Gemeinde Rosendahl verfolgt das Ziel, das Instrument der Vorkaufsrechtssatzung
gemäß § 25 Baugesetzbuch näher zu betrachten und nach Möglichkeit auch
entsprechende Satzungen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen,
Grundstücksflächen zu prüfen und ggfls. mit juristischer Unterstützung
Satzungsentwürfe zu erarbeiten und der Politik zur weiteren Beratung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/141 und gibt Erläuterungen. Er verweist auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 26.08.2021.
Ratsmitglied Rahsing ergänzt, dass eine entsprechende Satzung den Verkaufspreis für den Erwerber nicht ändern solle, sofern die Gemeinde Interesse bekundet.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: