Ausschussmitglied Fischedick erkundigt sich nach den drei unbebauten Grundstücken im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ in Osterwick und möchte wissen, warum diese Grundstücke nicht bebaut werden.

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass man hier detailliert prüfen müsse, wann diese Grundstücke erworben worden seien und damit verbunden die Frist der Bauverpflichtung von drei Jahren ablaufe. Ansonsten müsse überlegt werden, den Kauf ggf. rückabzuwickeln. Er weist darauf hin, dass diese Grundstücksangelegenheiten dann ggf. in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Bei den drei derzeit noch unbebauten Wohnbaugrundstücken handelt sich bei zwei Grundstücken um Flächen, die sich bereits vor der Aufstellung der Bauleitplanung in dem Besitz der jetzigen Eigentümer*innen befanden. Die in Rede stehenden beiden Flächen sind im Rahmen der damaligen Grundstücksverhandlungen bei den bisherigen Eigentümern/-innen verblieben ohne hierfür eine zeitliche Befristung für die Errichtung eines Wohngebäudes festzusetzen zu können.

Bei dem dritten Grundstück wurde im Zuge der Beurkundung im gegenseitigen Einvernehmen die Bebauung mit einem Wohnhaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, so dass nach Maßgabe der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ eine Fertigstellungsanzeige bis zu dem vorgenannten Datum erstellt wird.“