Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die für die Aufweitung der "Brookallee" in die B 474 erforderlichen Mittel in Höhe von 6.800,-- € bei dem Produkt 57 "Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsanlagen" werden zur Ausgabe freigegeben.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/527 und bat Fachbereichsleiter Wellner um Erläuterung.

 

Fachbereichsleiter Wellner stellte anhand einer Planskizze nochmals die Aufweitung des Einmündungsbereiches der "Brookallee" in die B 474 vor. Dafür sei es notwendig den Durchlass parallel zur B 474 beidseitig zu verbreitern und mit Wasserbausteinen zu befestigen. Anschließend werde die Asphaltdecke beidseitig des Einmündungsbereiches der "Brookallee" verbreitert.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, wie hoch der Anteil der Kosten für die Einrichtung des Sichtdreieckes sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass die Kosten nicht für das Sichtdreieck selber sondern für die zuvor genannten Maßnahmen entstünden.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, inwieweit die Gemeinde verpflichtet sei, diese Maßnahme durchzuführen und warum diese und nicht der Investor der Recyclinganlage die Kosten hierfür übernehmen müsse.

 

Fachbereichsleiter Wellner teilte mit, dass es sich bei der "Brookallee" um eine öffentliche Straße handele und die Gemeinde Eigentümer dieser Straße sei. Zudem habe der Landesbetrieb Straßenbau NRW bereits schriftlich die Durchführung dieser Maßnahme angemahnt. Werde die Maßnahme nicht durchgeführt, sei die Erschließung für die Recyclinganlage nicht gesichert.

 

Ausschussmitglied Niehues erkundigte sich, wie viele Bäume für die Aufweitung der "Brookallee" gefällt werden müssen.

 

Fachbereichsleiter Wellner berichtete, dass kein Baum gefällt werden müsse.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: