Sitzung: 23.09.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/148
Den in den Anlagen I
bis VI der Sitzungsvorlage Nr. X/148 beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage VII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken
beinhalten.
Der Planungsstand
wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/148 in Anlage VIII
beigefügten Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des
Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld mit Begründung einschließlich
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/148 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Espelkott berichtet aus der Beratung in der WIR-Fraktion,
dass die Frage aufgekommen sei, warum überhaupt eine Überplanung des Bereichs
nötig werde. Tenor sei gewesen, dass frühzeitig geplant werden solle und nicht
die Bauleitplanung dann in Angriff genommen werde, wenn es Probleme bei der
Baugenehmigung gebe. Er schlägt vor, zu überprüfen, ob nicht auch in weiteren
Bereichen in den Ortsteilen eine Bauleitplanung frühzeitig notwendig sei, um
hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Bürgermeister Gottheil fasst die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes
zusammen. Er berichtet über den aktuellen Anlass, verweist auf die
durchgeführte Grundstückseigentümer*innenversammlung, die Gemengelage im
unbeplanten Innbereich gemäß § 34 BauGB und betont, dass durch den
Bebauungsplan für zukünftige Bauvorhaben eine Rechtssicherheit geschaffen
werden solle. Es sollen einheitliche Maßstäbe angesetzt werden.
Bürgermeister Gottheil sieht eine wahllose Bevorratung von Bebauungsplänen ohne
konkrete Bauwünsche als nicht zielführend an. Es sei gut, wenn man ein
konkretes Bauprojekt vor Augen habe. Zudem würden voraussichtlich diverse
Änderungen einhergehen.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: