Den in den Anlagen I bis VI der Sitzungsvorlage Nr. X/148 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/148 in Anlage VIII beigefügten Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/148 und gibt Erläuterungen.             

Ausschussmitglied Espelkott berichtet aus der Beratung in der WIR-Fraktion, dass die Frage aufgekommen sei, warum überhaupt eine Überplanung des Bereichs nötig werde. Tenor sei gewesen, dass frühzeitig geplant werden solle und nicht die Bauleitplanung dann in Angriff genommen werde, wenn es Probleme bei der Baugenehmigung gebe. Er schlägt vor, zu überprüfen, ob nicht auch in weiteren Bereichen in den Ortsteilen eine Bauleitplanung frühzeitig notwendig sei, um hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.      
Bürgermeister Gottheil fasst die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes zusammen. Er berichtet über den aktuellen Anlass, verweist auf die durchgeführte Grundstückseigentümer*innenversammlung, die Gemengelage im unbeplanten Innbereich gemäß § 34 BauGB und betont, dass durch den Bebauungsplan für zukünftige Bauvorhaben eine Rechtssicherheit geschaffen werden solle. Es sollen einheitliche Maßstäbe angesetzt werden.        
Bürgermeister Gottheil sieht eine wahllose Bevorratung von Bebauungsplänen ohne konkrete Bauwünsche als nicht zielführend an. Es sei gut, wenn man ein konkretes Bauprojekt vor Augen habe. Zudem würden voraussichtlich diverse Änderungen einhergehen.         

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: