Es wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße / westlich des Rathauses“ im Ortsteil Osterwick auf Grundlage des in Anlage II beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.


Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße / westlich des Rathauses“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/157 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt. Die Unterlagen für diese Beteiligungen werden derzeit bearbeitet. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/157 und gibt Erläuterungen. Er begrüßt den Vorhabenträger, Herrn Musiol, der anhand einer Power Point Präsentation (Anlage IV der Niederschrift) das Vorhaben näher vorstellt.                

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss ergänzt er, dass im hinteren Gebäude im Erd- und Obergeschoss jeweils drei Wohneinheiten und im Dachgeschoss zwei Wohneinheiten entstehen sollen. Das vordere Haus habe eine Wohn- und Geschäftsfläche von ca. 600 m².

Im Hinblick auf eine mögliche Umgestaltung der Hauptstraße im Vergleich zur Ortsdurchfahrt Holtwick und etwaigem Flächengebrauch der anliegenden Grundstücke fragt Ausschussmitglied Weber, ob das vordere Gebäude auch weiter zurückgebaut werden könne.   

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt fest, dass man sich hier auf privatem Grundstück befinde. Sie sieht außerdem keine vergleichbare Situation mit der Ortsdurchfahrt in Holtwick, da es in Osterwick für die Straße noch keine konkrete Planung gebe.

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt die Aussage von Ausschussmitglied Weber und macht deutlich, dass es hier nicht bereits um eine Flächeninanspruchnahme gehe, sondern darum, dass man sich frühzeitig Gedanken dazu mache.

Herr Musiol geht auf Fragen von Ausschussmitglied Espelkott ein.          
Die Parkplatzsituation werde voraussichtlich auch so bleiben, wenn die Zufahrt für beide Häuser über die Hauptstraße erfolge. Bei dem Einsatz von regenerativen Energien werde mit mindesten kfw 55 ein gewisser nachhaltiger energetischer Standard angestrebt. Eventuell könne man auch über kfw 40+ nachdenken. Dies werde derzeit geprüft.
Das hintere Gebäude sei maximal 50 cm höher als das vordere. Dies sei optisch kaum wahrnehmbar. Um im Dachgeschoss vernünftige Wohnungen gestalten zu können, brauche es die Höhe, ebenso das Satteldach und die 40°-Dachneigung. Ausschussmitglied Espelkott hat bzgl. der Höhe Bedenken, dass das Gebäude dann wiederum ein Referenzobjekt für weitere Gebäude sein könne und man somit die Möglichkeit für andere biete, immer höher hinauszukommen.         

Ausschussmitglied Weber sieht keine Problematik in der Höhe. Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, müsse man sich zukünftig daran gewöhnen, dass in die Höhe gebaut werde.             

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass die Planung seitens der Verwaltung sehr begrüßt werde. Im Vorfeld seien bereits Gespräche geführt worden, dessen Ergebnisse auch in die Planung eingeflossen seien. Favorisiert werde die Zufahrtssituation für das hintere Gebäude über die Gartenstraße und somit über das im Eigentum der Gemeinde befindliche Grundstück. Man müsse sich im Weiteren die Situation genau ansehen und die Modalitäten eines Grundstücksgeschäftes vor der baulichen Umsetzung klären.    

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.        

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: