Sitzung: 23.09.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/159
- Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) nach der Koch-Methode wird nicht entsprochen. Der Antrag wird abgelehnt.
- Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Ausschreibung oder Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung einer alternativen Planung entgegen dem vorliegenden und mit gültigem Ratsbeschluss vom 29.04.2021 voranzutreibenden Planungsvorschlag von Straßen.NRW (Variante I mit Entfernung des Baumbestandes) wird nicht entsprechen. Der Antrag wird abgelehnt.
- Sofern der Kreis Coesfeld dem von Straßen.NRW gestellten Befreiungsantrag auf Entfernung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) zustimmt, erteilt der Rat der Durchführung der Maßnahme nach der in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2021 sowie in der Einwohnerversammlung am 30.06.2021 vorgestellten Variante I die Zustimmung. Die Anregungen laut Protokoll der Einwohnversammlung sind soweit wie möglich zu berücksichtigen. Das Protokoll wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
- Die auf die Gemeinde Rosendahl entfallenden anteiligen Kosten für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt (Bürgersteig/Radweg) werden, soweit sie KAG-beitragspflichtig sind, nach den maßgeblichen Abrechnungsmaßstäben auf die KAG-Beitragspflichtigen umgelegt.
- Im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt sollen verwaltungsseitig rechtzeitig mit den Versorgungsträgern weitere Gespräche aufgenommen werden, um die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Leitungsnetze gleichzeitig mit erledigen zu können.
Abstimmungsergebnis: zu 1.: 8
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
zu
2.: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
zu
3.: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
zu 4.: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
zu
5.: 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/159 und gibt Erläuterungen.
Herr Weber erläutert anhand einer Präsentation den von der „Bündnis 90 Die
Grünen“-Fraktion vorgelegten Antrag. Diese ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.
Ausschussvorsitzender Lembeck sieht die Kernfrage, die alle beschäftige, ob es
eine alternative Möglichkeit der Umgestaltung gebe. Er gibt der Verwaltung und
Straßen.NRW die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bürgermeister Gottheil geht auf die im Antrag angesprochenen Punkte ein und
gibt Erklärungen. Er wehrt sich gegen die Aussage, dass die Thematik bewusst
erst nach der Kommunalwahl im letzten Jahr beraten worden sei und weist etwaige
Vorwürfe in diese Richtung vollumfänglich zurück. Ein Planungsbüro sei
verwaltungsseitig bereits vor der Kommunalwahl 2020 mit der Planung der
Umgestaltung beauftragt worden.
Die Entscheidung über die nichtöffentliche Beratung der Thematik im Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss und der Ratssitzung im April dieses Jahres sei in
Abstimmung mit den Fraktionen getroffen worden, um eine Grundlage für die dann
folgende Bürger*innenversammlung zu haben. Er könne hier keine Rechtswidrigkeit
erkennen. Dass eine KAG-pflichtige Maßnahme auf die Anlieger*innen zukomme, sei
bereits in den Haushaltsberatungen in 2020 öffentlich thematisiert worden.
Vom Alleenschutz habe man verwaltungsseitig bis kurz nach der
Einwohner*innenversammlung am 30. Juni 2021 keine Kenntnis gehabt. Der
Befreiungsantrag, der von Straßen.NRW in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung
gestellt worden sei, sei formalrechtlich in Ordnung gewesen. Die Entziehung der
Legitimation - wie von Ausschussmitglied Weber gefordert - sei nicht gegeben.
Man habe seitens der Verwaltung im Hinblick darauf mit der Kommunalaufsicht und
dem Kreis Coesfeld Kontakt gehabt.
Bürgermeister Gottheil zeigt sich verwundert, dass und insbesondere in welcher
Form sich ein Mitarbeiter des Kreises - u.a. mit Leserbriefaktionen - in der
Zeitung zu dem Thema äußere. Der Mitarbeiter sei Architekt und eben kein
Straßenplaner.
Bürgermeister Gottheil sieht indes genug fachliche Expertise bei Straßen.NRW.
Es könne nicht sein, dass man die Kompetenz der Mitarbeiter*innen von
Straßen.NRW so in Frage stelle.
Hinsichtlich des Ausgleichs der Bäume zeigt Bürgermeister Gottheil auf, dass
die Ersatzpflanzung von Straßen.NRW finanziert werde. Diese Kosten müssten dann
nicht nach KAG abgerechnet werden. Auch 1.000 oder noch mehr neu anzupflanzende
Bäume würden die Kritiker nicht zufrieden stellen. Er bringt hier den Vergleich
mit den Windenergieanlagen an. Für den Bau einer Windenergieanlage würden
bisweilen auch viele Bäume gefällt und hier ein Ausgleich von 1:2 erfolgen. Er
fragt sich, wieso hier ein anderer Maßstab angenommen werde.
Viele Unterschriften auf der Liste seien nicht von Rosendahler*innen. Er stellt
die Frage, ob die nicht in Rosendahl wohnenden Personen alle Konsequenzen
überblicken können. Auch der Kreis Coesfeld stelle sich heute schon die Frage,
ob der Radweg überhaupt weiterhin so genutzt werden könne. Wenn man einen
frequentierten Radweg haben wolle, müsse man etwas hinsichtlich der
Verkehrssicherheit tun und investieren. Das Wort „Verkehrssicherheit“ sei in
keinem Satz von Ausschussmitglied Weber genannt worden.
Man sei mit vier Planungsalternativen in die Versammlung für die Öffentlichkeit
am 30. Juni 2021 gegangen. Viele Bürger*innen, die heute im Publikum säßen,
seien bei der Versammlung nicht zugegen gewesen und hätten die Sitzungsvorlage,
an der alle Pläne als Anlage beigefügt seien, vermutlich ebenfalls nicht
gelesen. Daher sei vielen Anwesenden der umfassende bisherige Beratungsgang
vermutlich nicht bekannt.
Herr Pier geht anhand einer Power Point Präsentation auf die Aussagen ein und
stellt die Überlegungen zur Maßnahme, die für das nächste Jahr in den Haushalt
eingestellt sei und durchgeführt werden solle, vor. Die Präsentation ist als Anlage II der Niederschrift beigefügt.
Insbesondere geht er auf die Themen Alleenschutz, Kompensationsmaßnahmen,
Planung der Straßenumgestaltung mit den erforderlichen Breiten und die
Versorgungsleitungen ein.
Er erläutert zum Alleenschutz, dass Straßen.NRW keine Information über diesen
vorgelegen habe, da im Rahmen des früheren Unterschutzstellungsverfahrens für
das Alleenkataster keine Behördenbeteiligung stattgefunden habe, sodass der
Schutz in den zur Verfügung stehenden Plangrundlagen nicht vermerkt sei. Da man
keine Kenntnis darüber gehabt habe, sei der Alleenschutz in der ersten Planung
nicht berücksichtigt worden.
Nun habe man einen Antrag mit einem Kompensationsangebot auf Befreiung vom
Schutzstatus beim Kreis Coesfeld gestellt. Dieser werde derzeit geprüft und
dann dem Landschaftsbeirat zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Kompensation
gehe es nicht primär um ein Verfahren zur Berechnung des Wertes eines einzelnen
Baumes, sondern um den Ausgleich des Alleenschutzcharakters. Die angesprochene
Kochmethode sei keine Methode, die der Bund, die Untere Naturschutzbehörde und
die Höhere Naturschutzbehörde zugrunde legen würde. Das Bestreben sei, die
Allee in ihrer Funktion auszugleichen. Auch die Höhere Naturschutzbehörde bei
der Bezirksregierung Münster sei hier beteiligt und um Einschätzung gebeten
worden. Die für die geplante Kompensationsmaßnahme am Napoleonsweg ausgewählten
Bäume seien sehr robust, weil sie bereits mehrfach in Bauprojekten umgesetzt
worden seien. Zudem weist Herr Pier darauf hin, dass Straßen.NRW auf Wunsch der
Anlieger*innen auch Bäume auf privaten Grundstücksflächen entlang der B 474
pflanzen könne.
Ausschussmitglied Weber nimmt für sich in Anspruch, dass in seiner Präsentation
viele Fakten genannt, aber von Herrn Pier nicht beantwortet worden seien. Die
Breiten der Fuß- und Radwege orientierten sich an der Richtlinie zur Anlage von
Stadtstraßen mit einer Nutzung von 70 Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in
der Spitzenstunde. Er fragt, was sei, wenn der Wert unter 70 liege.
Herr Pier teilt mit, dass 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen Fuß- und Radweg
das unterste Maß sei. Es sei in 2012 im Bereich „Gescherer Straße“ eine Zählung
mit 68 Nutzer*innen in der Spitzenstunde ausgewertet worden.
Ausschussmitglied Weber erläutert, dass er die Aussage, dass die Bäume an der
Straße nicht aufgrund des Wertes, sondern aufgrund des Alleenschutzes
ausgeglichen werden müssten, zum ersten Mal höre.
Herr Pier bezieht sich auf das Bundesnaturschutzgesetz und teilt mit, dass in
innerörtlichen Bereichen der Ausgleich über Bauleitplanung bzw. anderweitigen
Satzungen geregelt sei. Daher sei beim Kreis Coesfeld auch die Aussage
getroffen worden, keinen ökologischen Ausgleich zu leisten. Nur der seinerzeit
nicht bekannt gewesene Alleencharakter gelte als Grundlage für die
Kompensation. Da Straßen.NRW dem Haushaltsrecht unterliege, könne man dies auch
nicht anders handhaben.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass man sich im Zusammenhang bebauter
Ortsteile befinde. Rechtsgrundlage für die Bewertung sei nicht das BGB, sondern
die entsprechenden Berechnungsmethoden, die für das Land NRW festgelegt wurden
und auch auf der Seite des LANUV einzusehen seien. Zudem sei die Untere
Naturschutzbehörde für die rechtliche Beurteilung des Ausgleichs zuständig. Die
Verwaltung gehe davon aus, dass man darauf aufmerksam gemacht worden sei, falls
man eine falsche Grundlage gewählt hätte.
Ausschussmitglied Weber kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen, wenn der
Wert der Natur hier nicht ausreichend gewürdigt werde.
Ausschussmitglied Feldmann teilt mit, er habe sich mit der Kochmethode
auseinandergesetzt und sich mit einem Forstsachverständigen ausgetauscht. Die
Methode, die vornehmlich bei Schadensersatzangelegenheiten Verwendung finde,
beruhe nur auf den Herstellungskosten. Insgesamt sei die Thematik mit vielen
Emotionen verbunden. Man solle das Thema mit reiner Sachlichkeit betrachten. Er
findet den Ausgleich im Verhältnis 1:3 gut und sachgerecht. Das Radfahren solle
zudem gefördert werden.
Ausschussmitglied Meinert sei bei sämtlichen Sitzungen zugegen gewesen. Die
SPD-Fraktion fühle sich nicht umfassend informiert. Um eine sachgerechte
Entscheidung treffen zu können, fehle eine Alternativplanung. Er wünscht sich
eine Alternativplanung bzw. Ersatzbepflanzung an der B474. Das Thema
Naturschutz sei ihm wichtig, ebenso aber auch die Verkehrssicherheit. Es sei zu
sehr einseitig gedacht / betrachtet.
Herr Pier entgegnet in Bezug auf eine Ersatzbepflanzung direkt an der B474,
dass die einzusetzenden Unterwurzelkörbe eine Größe von mindestens 1 m x 1 m
haben, sodass der Einsatz nicht überall möglich sei, weil man teilweise auch
die Privatgrundstücke in Anspruch nehmen werde. Man habe 8 bis 10 Standorte
ausgesucht, die auch in der Bürger*innenversammlung angesprochen worden seien.
Unterwurzelkörbe seien eine Möglichkeit, Schäden an Versorgungsleitungen zu
verhindern.
Ausschussmitglied Espelkott sei selbst mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs
gewesen. Er stellt fest, dass es so derzeit nicht verkehrssicher sei. Er verweist
auch auf Rollatoren und Kinderwagen. Es sei unstrittig, dass die Bäume für eine
vernünftige Planung der Straße weichen müssten. Bei einer Alternativplanung
werde auf der gesamten Straßenlänge mehr Fläche benötigt, die von Privaten
hinzugekauft werden müsse. Dies gehe nur mit einem gewissen Zwang, der
rechtlich allerdings nicht durchsetzbar sei.
Für Ausschussmitglied Espelkott sei eine Alternativplanung nicht bedarfsgerecht
und auch wegen der Flächen nicht möglich. Ebenfalls seien die Leitungstrassen
der Versorger bereits jetzt tangiert. Die WIR-Fraktion sehe die Planung von
Straßen.NRW immer noch als gut an.
Ausschussmitglied Weber meint, dass eine Alternativplanung auch zum gleichen
Ergebnis kommen könne. Man solle sich mehrere Alternativen ansehen, um eine
Entscheidung treffen zu können.
Ausschussvorsitzender Lembeck habe sich mit der Polizei besprochen. In
Deutschland gelte das Rechtsfahrgebot. Wer als Radfahrer*in von Legden in
Holtwick hineinfahre, müsse rechts an den Bäumen vorbeifahren.
Ausschussmitglied Pirkl meint, dass man sich über Verkehrssicherheit nicht
unterhalten könne. Diese sei nicht verhandelbar. Wer einmal ein totes Kind
gesehen habe, werde das nicht vergessen.
Ausschussmitglied Weber geht erneut auf seinen Antrag ein und bestärkt die
Aussage dahinter, dass eine Alternativplanung mit der Vorgabe angestrebt werde,
die Bäume zu erhalten und die Radfahrer*innen und Fußgänger sicher auf einem
Hochbord zu führen. Zudem teilt er mit, dass er mit einem Baumsachverständigen
gesprochen habe, der bestätigt habe, dass Wurzeln zurückgehen, wenn sie an
einen harten Gegenstand kommen. Eindeutig sei die Notwendigkeit der
pflegerischen Maßnahmen, um auf Versorgungsleitungen einwirken zu können.
Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist auf das fachgerechte Zurückschneiden der
Linden und darauf, dass die Pflasterungen an einigen Stellen bereits mehrmals
neu hergestellt worden seien. Man habe seitens der Verwaltung nun alles getan,
um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weitere Maßnahmen als Flickarbeiten
im Pflaster seien nicht zielführend.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit könne sie als Fachbereichsleiterin diese
Verantwortung nicht mehr übernehmen, wenn der Rat sich gegen die vorgeschlagene
Alternative und die Maßnahmen ausspreche.
Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass zum wiederholten Male Ausführungen zu
Abständen, Mindestbreiten, Ausgleich etc. von Straßen.NRW getätigt worden
seien. Wenn eine alternative Fachplanung erfolgen solle, müsse das Planungsbüro
die rechtlichen Vorgaben aushebeln können. Ein Büro für Straßenplanung zu
beauftragen sei nicht sinnvoll, weil es zu keinem anderen Ergebnis führen
könne.
Ausschussmitglied Espelkott stellt für die WIR-Fraktion die Anträge, dass
- im Punkt 3 des
Beschlussvorschlages ergänzt werde, dass die Anregungen aus
der
Einwohnerversammlung auch mit aufgenommen werden bzw. dass sie
umgesetzt
werden und
- im Punkt 5 des
Beschlussvorschlages das Wort „ggf.“ herausgenommen werde.
Bürgermeister Gottheil macht den Vorschlag, das Protokoll der vorgenannten
Versammlung als Anlage zu der Niederschrift dieses Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses zu nehmen und im Beschlussvorschlag darauf zu verweisen. Er
merkt an, dass nicht alle Anregungen in der Entscheidungsmacht der Verwaltung
lägen, sondern auch bei verkehrsrechtlichen Entscheidungen die
Kreispolizeibehörde sowie das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld
entscheiden und anordnen müssten. Daher solle man im Beschlussvorschlag eine
etwas allgemeinere Formulierung wählen.
Hinweis: Das
Protokoll der Anliegerversammlung ist als Anlage
III dieser Niederschrift
beigefügt.
Ausschussmitglied Weber geht auf die Anregungen aus der Bevölkerung ein und
meint, dass diese in der Sitzungsvorlage fehlen würden. Er denkt, dass mehr
Anregungen eingegangen seien.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ihn kein weiteres Schreiben, außer jenes
der Eheleute Eising im Verbund mit der Unterschriftenliste, erreicht habe.
Auf Anregung der CDU-Fraktion findet zur internen Beratung von 21:06 Uhr bis
21:19 Uhr eine Sitzungsunterbrechung statt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Weber, ob der Versorger die
Ersatzbepflanzung aufgrund der im Napoleonsweg liegenden 10 kV-Leitung
mittrage, antwortet Herr Pier, dass der Kompensationsort zunächst ein Vorschlag
sei. Wenn eine Genehmigung vorliege, gehe man in die Fachplanung (u.a. auch
Absprache mit den anliegenden Eigentümern, Landwirtschaft etc.).
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass überlegt werde, auch am
Napoleonsweg Unterwurzelkörbe an der Seite der Leitungen einzusetzen.
Sodann lässt Ausschussvorsitzender Lembeck getrennt über den nachfolgend
aufgeführten Beschlussvorschlag
abstimmen: