1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) nach der Koch-Methode wird nicht entsprochen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

  1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Ausschreibung oder Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung einer alternativen Planung entgegen dem vorliegenden und mit gültigem Ratsbeschluss vom 29.04.2021 voranzutreibenden Planungsvorschlag von Straßen.NRW (Variante I mit Entfernung des Baumbestandes) wird nicht entsprechen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

  1. Sofern der Kreis Coesfeld dem von Straßen.NRW gestellten Befreiungsantrag auf Entfernung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) zustimmt, erteilt der Rat der Durchführung der Maßnahme nach der in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2021 sowie in der Einwohnerversammlung am 30.06.2021 vorgestellten Variante I die Zustimmung. Die Anregungen laut Protokoll der Einwohnversammlung sind soweit wie möglich zu berücksichtigen. Das Protokoll wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

  1. Die auf die Gemeinde Rosendahl entfallenden anteiligen Kosten für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt (Bürgersteig/Radweg) werden, soweit sie KAG-beitragspflichtig sind, nach den maßgeblichen Abrechnungsmaßstäben auf die KAG-Beitragspflichtigen umgelegt.

 

  1. Im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt sollen verwaltungsseitig rechtzeitig mit den Versorgungsträgern weitere Gespräche aufgenommen werden, um die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Leitungsnetze gleichzeitig mit erledigen zu können.

 

 


Abstimmungsergebnis:                zu 1.:     8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
                                                                               zu 2.:     8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
                                                                               zu 3.:     8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
                                                                              zu 4.:     8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
                                                                               zu 5.:     8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/159 und gibt Erläuterungen.

Herr Weber erläutert anhand einer Präsentation den von der „Bündnis 90 Die Grünen“-Fraktion vorgelegten Antrag. Diese ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.           

Ausschussvorsitzender Lembeck sieht die Kernfrage, die alle beschäftige, ob es eine alternative Möglichkeit der Umgestaltung gebe. Er gibt der Verwaltung und Straßen.NRW die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.              

Bürgermeister Gottheil geht auf die im Antrag angesprochenen Punkte ein und gibt Erklärungen. Er wehrt sich gegen die Aussage, dass die Thematik bewusst erst nach der Kommunalwahl im letzten Jahr beraten worden sei und weist etwaige Vorwürfe in diese Richtung vollumfänglich zurück. Ein Planungsbüro sei verwaltungsseitig bereits vor der Kommunalwahl 2020 mit der Planung der Umgestaltung beauftragt worden.    
Die Entscheidung über die nichtöffentliche Beratung der Thematik im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und der Ratssitzung im April dieses Jahres sei in Abstimmung mit den Fraktionen getroffen worden, um eine Grundlage für die dann folgende Bürger*innenversammlung zu haben. Er könne hier keine Rechtswidrigkeit erkennen. Dass eine KAG-pflichtige Maßnahme auf die Anlieger*innen zukomme, sei bereits in den Haushaltsberatungen in 2020 öffentlich thematisiert worden.    
Vom Alleenschutz habe man verwaltungsseitig bis kurz nach der Einwohner*innenversammlung am 30. Juni 2021 keine Kenntnis gehabt. Der Befreiungsantrag, der von Straßen.NRW in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung gestellt worden sei, sei formalrechtlich in Ordnung gewesen. Die Entziehung der Legitimation - wie von Ausschussmitglied Weber gefordert - sei nicht gegeben. Man habe seitens der Verwaltung im Hinblick darauf mit der Kommunalaufsicht und dem Kreis Coesfeld Kontakt gehabt.        
Bürgermeister Gottheil zeigt sich verwundert, dass und insbesondere in welcher Form sich ein Mitarbeiter des Kreises - u.a. mit Leserbriefaktionen - in der Zeitung zu dem Thema äußere. Der Mitarbeiter sei Architekt und eben kein Straßenplaner.
Bürgermeister Gottheil sieht indes genug fachliche Expertise bei Straßen.NRW. Es könne nicht sein, dass man die Kompetenz der Mitarbeiter*innen von Straßen.NRW so in Frage stelle.
Hinsichtlich des Ausgleichs der Bäume zeigt Bürgermeister Gottheil auf, dass die Ersatzpflanzung von Straßen.NRW finanziert werde. Diese Kosten müssten dann nicht nach KAG abgerechnet werden. Auch 1.000 oder noch mehr neu anzupflanzende Bäume würden die Kritiker nicht zufrieden stellen. Er bringt hier den Vergleich mit den Windenergieanlagen an. Für den Bau einer Windenergieanlage würden bisweilen auch viele Bäume gefällt und hier ein Ausgleich von 1:2 erfolgen. Er fragt sich, wieso hier ein anderer Maßstab angenommen werde.       
Viele Unterschriften auf der Liste seien nicht von Rosendahler*innen. Er stellt die Frage, ob die nicht in Rosendahl wohnenden Personen alle Konsequenzen überblicken können. Auch der Kreis Coesfeld stelle sich heute schon die Frage, ob der Radweg überhaupt weiterhin so genutzt werden könne. Wenn man einen frequentierten Radweg haben wolle, müsse man etwas hinsichtlich der Verkehrssicherheit tun und investieren. Das Wort „Verkehrssicherheit“ sei in keinem Satz von Ausschussmitglied Weber genannt worden.    
Man sei mit vier Planungsalternativen in die Versammlung für die Öffentlichkeit am 30. Juni 2021 gegangen. Viele Bürger*innen, die heute im Publikum säßen, seien bei der Versammlung nicht zugegen gewesen und hätten die Sitzungsvorlage, an der alle Pläne als Anlage beigefügt seien, vermutlich ebenfalls nicht gelesen. Daher sei vielen Anwesenden der umfassende bisherige Beratungsgang vermutlich nicht bekannt.          

Herr Pier geht anhand einer Power Point Präsentation auf die Aussagen ein und stellt die Überlegungen zur Maßnahme, die für das nächste Jahr in den Haushalt eingestellt sei und durchgeführt werden solle, vor. Die Präsentation ist als Anlage II der Niederschrift beigefügt. Insbesondere geht er auf die Themen Alleenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Planung der Straßenumgestaltung mit den erforderlichen Breiten und die Versorgungsleitungen ein.         
Er erläutert zum Alleenschutz, dass Straßen.NRW keine Information über diesen vorgelegen habe, da im Rahmen des früheren Unterschutzstellungsverfahrens für das Alleenkataster keine Behördenbeteiligung stattgefunden habe, sodass der Schutz in den zur Verfügung stehenden Plangrundlagen nicht vermerkt sei. Da man keine Kenntnis darüber gehabt habe, sei der Alleenschutz in der ersten Planung nicht berücksichtigt worden.     
Nun habe man einen Antrag mit einem Kompensationsangebot auf Befreiung vom Schutzstatus beim Kreis Coesfeld gestellt. Dieser werde derzeit geprüft und dann dem Landschaftsbeirat zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Kompensation gehe es nicht primär um ein Verfahren zur Berechnung des Wertes eines einzelnen Baumes, sondern um den Ausgleich des Alleenschutzcharakters. Die angesprochene Kochmethode sei keine Methode, die der Bund, die Untere Naturschutzbehörde und die Höhere Naturschutzbehörde zugrunde legen würde. Das Bestreben sei, die Allee in ihrer Funktion auszugleichen. Auch die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster sei hier beteiligt und um Einschätzung gebeten worden. Die für die geplante Kompensationsmaßnahme am Napoleonsweg ausgewählten Bäume seien sehr robust, weil sie bereits mehrfach in Bauprojekten umgesetzt worden seien. Zudem weist Herr Pier darauf hin, dass Straßen.NRW auf Wunsch der Anlieger*innen auch Bäume auf privaten Grundstücksflächen entlang der B 474 pflanzen könne.

Ausschussmitglied Weber nimmt für sich in Anspruch, dass in seiner Präsentation viele Fakten genannt, aber von Herrn Pier nicht beantwortet worden seien. Die Breiten der Fuß- und Radwege orientierten sich an der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen mit einer Nutzung von 70 Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Spitzenstunde. Er fragt, was sei, wenn der Wert unter 70 liege.    
Herr Pier teilt mit, dass 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen Fuß- und Radweg das unterste Maß sei. Es sei in 2012 im Bereich „Gescherer Straße“ eine Zählung mit 68 Nutzer*innen in der Spitzenstunde ausgewertet worden.         

Ausschussmitglied Weber erläutert, dass er die Aussage, dass die Bäume an der Straße nicht aufgrund des Wertes, sondern aufgrund des Alleenschutzes ausgeglichen werden müssten, zum ersten Mal höre.      
Herr Pier bezieht sich auf das Bundesnaturschutzgesetz und teilt mit, dass in innerörtlichen Bereichen der Ausgleich über Bauleitplanung bzw. anderweitigen Satzungen geregelt sei. Daher sei beim Kreis Coesfeld auch die Aussage getroffen worden, keinen ökologischen Ausgleich zu leisten. Nur der seinerzeit nicht bekannt gewesene Alleencharakter gelte als Grundlage für die Kompensation. Da Straßen.NRW dem Haushaltsrecht unterliege, könne man dies auch nicht anders handhaben.             
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass man sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinde. Rechtsgrundlage für die Bewertung sei nicht das BGB, sondern die entsprechenden Berechnungsmethoden, die für das Land NRW festgelegt wurden und auch auf der Seite des LANUV einzusehen seien. Zudem sei die Untere Naturschutzbehörde für die rechtliche Beurteilung des Ausgleichs zuständig. Die Verwaltung gehe davon aus, dass man darauf aufmerksam gemacht worden sei, falls man eine falsche Grundlage gewählt hätte.   

Ausschussmitglied Weber kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen, wenn der Wert der Natur hier nicht ausreichend gewürdigt werde.          

Ausschussmitglied Feldmann teilt mit, er habe sich mit der Kochmethode auseinandergesetzt und sich mit einem Forstsachverständigen ausgetauscht. Die Methode, die vornehmlich bei Schadensersatzangelegenheiten Verwendung finde, beruhe nur auf den Herstellungskosten. Insgesamt sei die Thematik mit vielen Emotionen verbunden. Man solle das Thema mit reiner Sachlichkeit betrachten. Er findet den Ausgleich im Verhältnis 1:3 gut und sachgerecht. Das Radfahren solle zudem gefördert werden.         

Ausschussmitglied Meinert sei bei sämtlichen Sitzungen zugegen gewesen. Die SPD-Fraktion fühle sich nicht umfassend informiert. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, fehle eine Alternativplanung. Er wünscht sich eine Alternativplanung bzw. Ersatzbepflanzung an der B474. Das Thema Naturschutz sei ihm wichtig, ebenso aber auch die Verkehrssicherheit. Es sei zu sehr einseitig gedacht / betrachtet.
Herr Pier entgegnet in Bezug auf eine Ersatzbepflanzung direkt an der B474, dass die einzusetzenden Unterwurzelkörbe eine Größe von mindestens 1 m x 1 m haben, sodass der Einsatz nicht überall möglich sei, weil man teilweise auch die Privatgrundstücke in Anspruch nehmen werde. Man habe 8 bis 10 Standorte ausgesucht, die auch in der Bürger*innenversammlung angesprochen worden seien. Unterwurzelkörbe seien eine Möglichkeit, Schäden an Versorgungsleitungen zu verhindern.   

Ausschussmitglied Espelkott sei selbst mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs gewesen. Er stellt fest, dass es so derzeit nicht verkehrssicher sei. Er verweist auch auf Rollatoren und Kinderwagen. Es sei unstrittig, dass die Bäume für eine vernünftige Planung der Straße weichen müssten. Bei einer Alternativplanung werde auf der gesamten Straßenlänge mehr Fläche benötigt, die von Privaten hinzugekauft werden müsse. Dies gehe nur mit einem gewissen Zwang, der rechtlich allerdings nicht durchsetzbar sei.  
Für Ausschussmitglied Espelkott sei eine Alternativplanung nicht bedarfsgerecht und auch wegen der Flächen nicht möglich. Ebenfalls seien die Leitungstrassen der Versorger bereits jetzt tangiert. Die WIR-Fraktion sehe die Planung von Straßen.NRW immer noch als gut an.           

Ausschussmitglied Weber meint, dass eine Alternativplanung auch zum gleichen Ergebnis kommen könne. Man solle sich mehrere Alternativen ansehen, um eine Entscheidung treffen zu können. 

Ausschussvorsitzender Lembeck habe sich mit der Polizei besprochen. In Deutschland gelte das Rechtsfahrgebot. Wer als Radfahrer*in von Legden in Holtwick hineinfahre, müsse rechts an den Bäumen vorbeifahren.          

Ausschussmitglied Pirkl meint, dass man sich über Verkehrssicherheit nicht unterhalten könne. Diese sei nicht verhandelbar. Wer einmal ein totes Kind gesehen habe, werde das nicht vergessen.     

Ausschussmitglied Weber geht erneut auf seinen Antrag ein und bestärkt die Aussage dahinter, dass eine Alternativplanung mit der Vorgabe angestrebt werde, die Bäume zu erhalten und die Radfahrer*innen und Fußgänger sicher auf einem Hochbord zu führen. Zudem teilt er mit, dass er mit einem Baumsachverständigen gesprochen habe, der bestätigt habe, dass Wurzeln zurückgehen, wenn sie an einen harten Gegenstand kommen. Eindeutig sei die Notwendigkeit der pflegerischen Maßnahmen, um auf Versorgungsleitungen einwirken zu können.      
Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist auf das fachgerechte Zurückschneiden der Linden und darauf, dass die Pflasterungen an einigen Stellen bereits mehrmals neu hergestellt worden seien. Man habe seitens der Verwaltung nun alles getan, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weitere Maßnahmen als Flickarbeiten im Pflaster seien nicht zielführend.           
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit könne sie als Fachbereichsleiterin diese Verantwortung nicht mehr übernehmen, wenn der Rat sich gegen die vorgeschlagene Alternative und die Maßnahmen ausspreche.           
Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass zum wiederholten Male Ausführungen zu Abständen, Mindestbreiten, Ausgleich etc. von Straßen.NRW getätigt worden seien. Wenn eine alternative Fachplanung erfolgen solle, müsse das Planungsbüro die rechtlichen Vorgaben aushebeln können. Ein Büro für Straßenplanung zu beauftragen sei nicht sinnvoll, weil es zu keinem anderen Ergebnis führen könne.      

Ausschussmitglied Espelkott stellt für die WIR-Fraktion die Anträge, dass            
-              im Punkt 3 des Beschlussvorschlages ergänzt werde, dass die Anregungen aus
                der Einwohnerversammlung auch mit aufgenommen werden bzw. dass sie
                umgesetzt werden und
-              im Punkt 5 des Beschlussvorschlages das Wort „ggf.“ herausgenommen werde.

Bürgermeister Gottheil macht den Vorschlag, das Protokoll der vorgenannten Versammlung als Anlage zu der Niederschrift dieses Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu nehmen und im Beschlussvorschlag darauf zu verweisen. Er merkt an, dass nicht alle Anregungen in der Entscheidungsmacht der Verwaltung lägen, sondern auch bei verkehrsrechtlichen Entscheidungen die Kreispolizeibehörde sowie das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld entscheiden und anordnen müssten. Daher solle man im Beschlussvorschlag eine etwas allgemeinere Formulierung wählen.

 

Hinweis: Das Protokoll der Anliegerversammlung ist als Anlage III dieser Niederschrift 

              beigefügt.

Ausschussmitglied Weber geht auf die Anregungen aus der Bevölkerung ein und meint, dass diese in der Sitzungsvorlage fehlen würden. Er denkt, dass mehr Anregungen eingegangen seien.   
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ihn kein weiteres Schreiben, außer jenes der Eheleute Eising im Verbund mit der Unterschriftenliste, erreicht habe.         

Auf Anregung der CDU-Fraktion findet zur internen Beratung von 21:06 Uhr bis 21:19 Uhr eine Sitzungsunterbrechung statt.    

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Weber, ob der Versorger die Ersatzbepflanzung aufgrund der im Napoleonsweg liegenden 10 kV-Leitung mittrage, antwortet Herr Pier, dass der Kompensationsort zunächst ein Vorschlag sei. Wenn eine Genehmigung vorliege, gehe man in die Fachplanung (u.a. auch Absprache mit den anliegenden Eigentümern, Landwirtschaft etc.). Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass überlegt werde, auch am Napoleonsweg Unterwurzelkörbe an der Seite der Leitungen einzusetzen.

Sodann lässt Ausschussvorsitzender Lembeck getrennt über den nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag abstimmen: