Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem Beschlussvorschlag entsprechend der der Sitzungsvorlage VII/531 beigefügten Empfehlung wird zugestimmt.

 

Die 31. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gartenstiege", Ortsteil Holtwick, wird gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (G0 NW), in der zzt. gültigen Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/531 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlagen Nr. VII/531.

 

Ausschussmitglied Weber fragte an, warum man der Empfehlung des Kreises Coesfeld nicht folgen wolle.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass für das von der 31. vereinfachten Änderung betroffene Grundstück bereits in einer vorherigen vereinfachten Änderung (28.) die Firsthöhe und die Traufhöhe festgesetzt worden sei und diese Festsetzungen sich durch die Zulassung eines Drempels nicht ändern würden. Wenn man aber der Anregung des Kreises Coesfeld folgen wolle, müsse eine komplette Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gartenstiege" erfolgen, was aber nicht nur zeitaufwendig sondern insbesondere kostenaufwendig sei, weil es sich hier um ein sehr großes Baugebiet handele. Dies sei dem Kreis in einem Gespräch auch deutlich gemacht worden.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: