Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/525 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Der Bebauungsplan “Kleikamp II” mit dazugehöriger Begründung nebst Umweltbericht wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/525.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, warum die Stadtwerke Coesfeld in ihrer Stellungnahme vom 03.04.2007 darauf hingewiesen haben, dass der  Löschwasserbrunnen im Bereich der Firma Reinersmann jederzeit zur Verfügung stehen müsse.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, er gehe davon aus, dass der Passus wegen der Größe der dem Löschwasserbrunnen benachbarten Gewerbebetriebe aufgenommen wurde. Die Stadtwerke wollten damit unterstreichen, dass auch dieser Brunnen jederzeit für die Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen muss.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: