Den in den Anlagen I bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/155 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

 

Der Planungsstand wird bestätigt.

 

Es wird beschlossen, den Planentwurf (wie er in der Ratssitzung am 30.09.2021 als Alternative II vorgelegt wurde) zur 12. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes eine Formulierung aufzunehmen, nach der für die erste Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück und bei zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück drei Stellplätze nachzuweisen sind. Eine Garage/Carport gilt dabei als Stellplatz.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/155 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Franz Schubert fragt nach, ob je Bauplatz ein Parkplatz vorzuhalten sei. Er finde es besser, für jeden Bauplatz zwei Parkplätze vorzuhalten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass es im Baugebiet Neeland eine entsprechende Regelung gegeben habe, nach der ein 5 Meter langer Freiraum zwischen Garage und Straße gefordert wurde. Diese Regelung sei dann aber durch Ratsbeschluss wieder zurückgenommen worden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er hinsichtlich der Parkplatzsituation kein Problem sehe, sondern dass der Wohnungsmarkt (Angebot und Nachfrage) das regeln werde. Außerdem müsse der Bebauungsplan ja erst noch ausgelegt werden und dann könnten noch Einwendungen erhoben werden.

 

Ratsmitglied Deitert fragt nach, warum eine entsprechende Regelung nicht gefordert werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass eine entsprechende Regelung, wie z.B. im Baugebiet Neeland, festgelegt werden könne. Diese müsse, wenn sie im Bebauungsplan festgeschrieben sei, dann aber auch konsequent durchgesetzt werden.

 

Ratsmitglied Deitert bittet zu Bedenken, dass durch das Vorhalten von Stellplätzen auf den Grundstücken, es auch zu einer größeren versiegelten Fläche komme. Es müsse daher abgewogen werden, ob mehr versiegelte Fläche gefordert werden oder Autos auf der Straße stehen sollten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass im Baugebiet Neeland nur ein Bauplatz von den sonst üblichen Festsetzung befreit worden sei, da es durch den Grundstückszuschnitt dort nicht möglich gewesen sei zwei Stellplätze anzulegen. Er schlägt vor, bei zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück nur drei statt vier Stellplätze zu fordern.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass die Grundstücke nicht zu klein ausfallen dürfen. Da heutzutage oftmals ohne Keller gebaut werde, könnte sonst eine Garage als Abstellraum und nicht mehr als Stellplatz genutzt werden.

 

Ratsmitglied Daniel Schubert verweist darauf, dass bei Rettungseinsätzen die Straße mitunter sehr schmal sei, wenn viele Autos auf der Straße parken würden. Daher sollte schon über den Bebauungsplan die Anzahl der Stellplätze geregelt werden.

 

Bürgermeister Gottheil formuliert den Beschlusswortlaut entsprechend um.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach, ob die Anzahl der Wohneinheiten von 120 für das Baugebiet anzupassen sei, wenn die Grundstücksgrößen geändert würden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb sagt eine Prüfung zu.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: