1.      Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) nach der Koch-Methode wird nicht entsprochen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis (geheim):                16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

 

 

2.      Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2021 auf Ausschreibung oder Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung einer alternativen Planung entgegen dem vorliegenden und mit gültigem Ratsbeschluss vom 29.04.2021 voranzutreibenden Planungsvorschlag von Straßen.NRW (Variante I mit Entfernung des Baumbestandes) wird nicht entsprochen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis (geheim):                14 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

3.      Sofern der Kreis Coesfeld dem von Straßen.NRW gestellten Befreiungsantrag auf Entfernung des Baumbestandes im maßgeblichen Streckenabschnitt entlang der B 474 (Bereich zwischen den Straßen „Am Holtkebach“ und „Handwerkerstraße“) zustimmt, erteilt der Rat der Durchführung der Maßnahme nach der in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2021 sowie in der Einwohnerversammlung am 30.06.2021 vorgestellten Variante I die Zustimmung. Die Anregungen laut Protokoll der Einwohnversammlung sind soweit wie möglich zu berücksichtigen. Das Protokoll wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Für den Fall der positiven Entscheidung des Kreises Coesfeld über den gestellten Befreiungsantrag darf die Entfernung des vorhandenen Baumbestandes an der B 474 frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Entscheidung bei der Gemeinde Rosendahl erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                                   15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

4.      Die auf die Gemeinde Rosendahl entfallenden anteiligen Kosten für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt (Bürgersteig/Radweg) werden, soweit sie KAG-beitragspflichtig sind, nach den maßgeblichen Abrechnungsmaßstäben auf die KAG-Beitragspflichtigen umgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:                                   17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

 

 

5.      Im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt der B 474 im vorgenannten Streckenabschnitt sollen verwaltungsseitig rechtzeitig mit den Versorgungsträgern weitere Gespräche aufgenommen werden, um die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Leitungsnetze gleichzeitig mit erledigen zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/159 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Herr Franz Schubert nimmt ab 19.32 Uhr teil.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wiederholt sinngemäß seine Ausführungen aus Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 23. September 2021.

 

Bürgermeister Gottheil nimmt zu den Vorwürfen Stellung und berichtigt falsche Aussagen.

 

Ratsmitglied Eimers informiert, dass die Lindenallee vor ca. 40 Jahren durch nachbarschaftliches Engagement gepflanzt wurde. Ein Ausgleich an anderer Stelle mache nach seiner Ansicht keinen Sinn. Linden seien durch Formschnitt gut zu stutzen. Nach Aussage von Straßen.NRW sei aber der Austausch der Versorgungsleitungen notwendig. Er fordere den Bürgermeister auf, das Potenzial von engagierten Bürgern zu nutzen.

 

Ratsmitglied Steindorf teilt diese Meinungen. Für die Abholzung der Bäume sprächen die Unebenheiten und auch die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer sowie die Beschädigung der Versorgungsleitungen. Allerdings seien die Bäume für die Regulierung des Klimas notwendig. Er sehe keine ausreichenden Gründe, um die Bäume abzuholzen. Er beantragt die geheime Abstimmung.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert Grundsätzliches zur Verkehrssicherheit.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt nach, ob die Verwaltung es mittrage, dass die Allee nach Art und Umfang als Ersatzbepflanzung kompensiert werde, oder ob die Koch-Methode nicht angewandt, sondern nur der Status ausgeglichen werde.

 

Ratsmitglied Hambrügge möchte keine 43 Bäume fällen, es solle verkehrstechnisch jedoch kein Risiko eingegangen werden. Sie spricht sich daher dafür aus, dass der Erhalt der Bäume bei der Planung berücksichtigt werde. Es gebe Möglichkeiten Wurzeln und Baumkronen zu beschneiden und die Linden damit zu erhalten.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, ob der Kreis Coesfeld auch prüfe, ob eine Maßnahme notwendig oder eine andere Planung möglich sei.

 

Nach Aussage von Bürgermeister Gottheil prüfe der Kreis selbst nicht weitere Planungsvarianten. Er beteilige die Obere Umweltbehörde und verschiedene Verbände und die Stellungnahmen dieser Behörde und Verbände flössen dann in die Entscheidung ein.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, warum der Fuß- und Radweg noch nicht gesperrt sei, wenn die Verkehrssicherheit derzeit untragbar sei.

 

Bürgermeister Gottheil zeigt aktuelle Fotos der B474 und erläutert die Situation.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, warum in Legden von der Richtlinien abgewichen wurde und warum dies in Rosendahl nicht möglich sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass er über Richtlinienabweichungen in Legden nicht informiert sei, aber in Legden die Bäume weiter vom Radweg entfernt stünden und daher die Verhältnisse mit der Situation in Holtwick auch nicht vergleichbar seien.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erläutert, dass ein kombinierter Rad- und Fußweg eine Breite von 2,50 m habe müsse. Der Radweg sei ab dem Autohaus Hallekamp in Richtung Legden für Radfahrer gesperrt, so dass diese die Straßenseite wechseln müssten. Nach Auskunft der Polizei sei das dort eine Gefahrenquelle.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt, unter welchen Voraussetzungen es möglich sei, die Straßenbreite von 6,50 auf 6,00 m zu reduzieren.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass er von einer Reduzierung der Breite auf 6,00 m noch nichts gehört habe. Bei dem LKW-Verkehr halte er eine Straßenbreite von 6,00 m, auch bereits ohne den Umleitungsverkehr der Autobahn A 31, für sehr eng.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt, ob es möglich sei, die Leitungen, die derzeit im Gehweg liegen, dort zu belassen und neue Leitungen in den Straßenbereich zu verlegen.

 

Nach Auskunft von Bürgermeister Gottheil hat es einen Gesprächstermin mit Versorgern gegeben. Es sei üblich, Leitungen nicht im Straßenbereich, sondern im Radweg zu verlegen, da bei Schäden die Pflasterung des Radweges leichter aufgenommen werden könne, als wenn eine Straße aufgerissen werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck ergänzt hierzu, dass die verschiedenen Versorgungsleitungen mit Abständen und auch in unterschiedlichen Höhen verlegt würden. Sie würden immer da verlegt, wo sie am einfachsten zugänglich seien.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, warum jetzt über die Thematik entschieden werden müsse. Er habe nicht den Eindruck, dass dort akuter Handlungsbedarf bestehe und auch erst in einer späteren Sitzung darüber beschlossen werden könne. Es gebe seiner Ansicht nach noch zu viele offene Fragen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es viele Diskussionen gegeben habe und aus seiner Sicht nun auch eine Entscheidungsreife vorliege. Seiner Auffassung nach, habe die Gemeinde bei der Zeitschiene von Straßen.NRW derzeit eine Vorteilsposition und solle nun auch gegenüber Straßen.NRW ein Signal setzen. Im Falle, dass der Kreis der Entfernung des Baumbestandes an der B 474 nicht zustimmen würde, würden von Straßen.NRW nur Maßnahmen zur Straßenunterhaltung durchgeführt und keine neue Straße gebaut werden.

 

Nach Aussage von Fraktionsvorsitzender Weber habe auch die Verkehrslast Auswirkungen auf die Straßenbreite. Bei einer Verkehrslast von täglich 8.800 Fahrzeugen reiche eine Straßenbreite von 6,00 m aus. Durch die Umleitung der Autobahn A 31 werde die Verkehrslast jedoch bisweilen auf 10.000 Fahrzeuge täglich erhöht und die Straße müsse dann eine Breite von 6,50 m aufweisen. Er erläutert den Wertansatz.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bittet um Differenzierung der Rechtsgebiete. Der Wert sei unterschiedlich je nach Rechtsgebiet (BauGB oder BGB) zu ermitteln.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt nach der Anzahl der ursprünglich dort gepflanzten Bäume und in welche Richtung das Wasser dort abfließen solle.

 

Bürgermeister Gottheil kann hierzu keine näheren Angaben machen.

 

Ratsmitglied Gehling erläutert als Anwohnerin der B474 die Verkehrssituation.

 

Ratsmitglied Lethmate fragt nach, ob Frau Gehling mit abstimmen könne, wenn sie dort als Anwohnerin betroffen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt nach, welche Vorschläge von Herrn Thies gemacht wurden und warum diese nicht berücksichtigt würden.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die ausführliche Beantwortung durch Herrn Pier in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verdeutlicht, dass der Platz für den Geh- und Radweg vom Baum aus nur noch 1,40 m betrage. Auch bei einer geringeren Straßenbreite von 6,00 m könnten die Geh- und Radwege höchstens 1,90 m breit werden. Allein ein Gehweg müsse aber schon 1,80 m breit sein. Bei wachsenden Bäumen wären auch 1,90 m Breite nicht sehr lange ausreichend.

 

Nach Ansicht vom Fraktionsvorsitzenden Lembeck müssten die Fakten gegeneinander abgewogen werden. Die Bäume könnten zum heutigen Zeitpunkt im Wurzelbereich nicht mehr eingekürzt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing ergänzt, dass heute auch keine Schutzabdeckungen für die Versorgungsleitungen unter den Wurzeln mehr angebracht werden können.

 

Fraktionsvorsitzender Weber berechnet die Kosten für die Neuanpflanzung von Bäumen nach der Koch-Methode. Er fordert eine Alternativplanung und die Anwendung der Koch-Methode.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte die Planung auf Plausibiliät prüfen lassen und eine externe Kontrolle, aber nicht direkt eine Alternativplanung. Er fragt nach, wie sich das bei der KAG-Abrechnung auswirke.

 

Nach Auskunft von Fachbereichsleiterin Brodkorb werden etwaige Fehler bei der Planung oder Durchführung von Maßnahmen bei der KAG-Abrechnung nicht berücksichtigt. Es würden alle Kosten zusammengerechnet.

 

Bürgermeister Gottheil fragt nach, ob über alle Punkte geheim abgestimmt werden soll.

 

Ratsmitglied Steindorf beantragt daraufhin die geheime Abstimmung über die Antragspunkte 1 und 2.

 

Ratsmitglied Gehling erklärt, dass sie sich aufgrund der ungeklärten Befangenheit von der Abstimmung enthalte.

 

Sodann lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Allgemeine Vertreterin Roters erläutert, dass auf Antrag eines Fünftel der gesamten Ratsmitglieder dem Antrag stattzugeben sei. Eine geheime Abstimmung gehe einer namentlichen Abstimmung vor. Damit sei vorliegend geheim abzustimmen.

 

Die Sitzung wird zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung von 21.25 Uhr bis 21.37 Uhr unterbrochen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert kurz die Definition der Befangenheit nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für eine Abstimmung und stellt fest, dass danach alle Ratsmitglieder mit abstimmen dürften, da kein Ratsmitglied unmittelbar selbst betroffen sei, sondern der heute ggf. gefasste Ratsbeschluss weiterer externer Einflüsse unterliege (z.B. Entscheidung des Kreises Coesfeld über Befreiungsantrag) und die Ratsentscheidung damit keinen unmittelbaren Vorteil für irgendwen liefere.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erläutert, dass es ein Verbandsklagerecht gebe und deshalb die Naturschutzverbände die Möglichkeit hätten, zu klagen. Diese Möglichkeit dürfe durch ein vorzeitiges Fällen der Bäume nicht eingeschränkt werden. Er beantragt daher, den Punkt 3 entsprechend um eine Zweiwochenfrist des Zuwartens vor einer möglichen Baumfällaktion zu ergänzen.

 

Bürgermeister Gottheil formuliert den Punkt 3 entsprechend neu.

 

Frau Roters und Frau Brodkorb fungieren zu Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlags lt. Sitzungsvorlage X/159 als Auszählerinnen.

 

Anschließend fasst der Rat folgende Beschlüsse: