Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2020 vorliegen. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wird verzichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW für das Jahr 2020 zu erstellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/136 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: