Herr Eising fragt, ob es zulässig gewesen sei, Planungsleistungen an Straßen.NRW ohne das Vorliegen eines Angebotes zu vergeben.    
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass an Straßen.NRW kein Auftrag erteilt worden sei, da ja auch keine Planungskosten entstehen. Zunächst habe man sich von der Gemeinde mit einem externen Planungsbüro auf den Weg gemacht, um erste Ideen zu erarbeiten. Es sei dann durch Straßen.NRW die Möglichkeit eröffnet worden, eine hausinterne Planung erarbeiten zu lassen, für die die Gemeinde nichts zahlen müsse. Dieses kostenlose Angebot sei angenommen worden.
Daher sei auch kein klassischer Dienstleistungsauftrag erteilt worden. Eine Angebotsausschreibung im vergaberechtlichen Sinne habe es ebenfalls nicht gegeben, sie sei auch nicht nötig gewesen.    

Herr Eising fragt, ob die Verkehrssicherheit höchste Priorität in der Gemeinde habe. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die „Bahnhofstraße“ in Höhe des Sportplatzes (Tempo 100) und die Straße „Am Holtkebach“ in Höhe der Grundschule (Tempo 50). Er möchte wissen, warum in diesen Bereichen kein Tempo 30 (Grundschule) bzw. immer noch Tempo 100 (Bahnhofstraße) gelte. Zudem erkundigt er sich nach der Sicherheit der Brücken im Gemeindegebiet.           
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Straßen in Rosendahl eine hohe Verkehrssicherheit genießen. Dafür seien in der Vergangenheit viele Straßenbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt worden, beispielsweise Wirtschaftswegesanierungen.

Die Festlegung einer Tempobeschränkung könne nicht allein durch die Gemeindeverwaltung beurteilt bzw. beschlossen werden. Beraten werde dabei gemeinsam mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, die später auch eine sog. straßenverkehrsrechtliche Anordnung ausspreche. Bisher habe sich die Straßenverkehrsbehörde zu den angesprochenen Bereichen nicht geäußert. Wenn es Bedenken gebe, müsse man darüber sprechen und die Bereiche in einer der nächsten Verkehrsschauen betrachten.             
Wann die letzte Brückenprüfung gewesen sei, könne er momentan nicht sagen. Regelmäßig seien auch die Wasser- und Bodenverbände beteiligt, wenn es sich beispielsweise um die Prüfung von Durchlässen handele.   
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass geplant sei, für das nächste Jahr für die „Große Brückenprüfung“ eine Summe von 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

Herr Eising möchte wissen, mit welchen Argumenten die Linden an der Legdener Straße in Höhe des Wohnhauses der Familie Hüwe in der Vergangenheit nicht gefällt worden seien. Es wird eine Beantwortung über das Protokoll zugesagt.           

Antwort der Verwaltung: Die Fragestellung tauchte vor ca. 6 bis 8 Jahren zum ersten Mal auf. Die Bitte auf Fällung der Bäume stützte sich hauptsächlich auf das Argument, dass durch die Bäume Laub und Dreck entstehe. Man wollte die Linden seinerzeit schützen, da zu dieser Zeit die Verkehrssicherheit noch gegeben war. Kleinere Schäden an den Wegen konnten damals noch ausgebessert werden.     

Herr Eising geht davon aus, dass die umgestaltete Straße 30 bis 40 Jahre bestehen bleibe. Seiner Meinung nach müsse mehr erreicht werden als eine Verkehrssicherheit. Es müssten auch Lärm und eine zweite Querungshilfe betrachtet und mehr für den Umweltschutz getan werden. Er verweist hier auf den Reifenabrieb der Autos in Straßenseitengräben, der durch unterschiedlichste Wasserläufe schlussendlich bis in das Meer gelange. Er möchte wissen, ob man sich darüber Gedanken gemacht habe, Filter einzubauen.          
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass man sich nicht damit beschäftigt habe, da innerörtlich kein Straßenseitengraben vorhanden sei.