Sitzung: 23.09.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Herr Eising fragt,
ob es zulässig gewesen sei, Planungsleistungen an Straßen.NRW ohne das
Vorliegen eines Angebotes zu vergeben.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass an Straßen.NRW kein Auftrag erteilt
worden sei, da ja auch keine Planungskosten entstehen. Zunächst habe man sich
von der Gemeinde mit einem externen Planungsbüro auf den Weg gemacht, um erste
Ideen zu erarbeiten. Es sei dann durch Straßen.NRW die Möglichkeit eröffnet
worden, eine hausinterne Planung erarbeiten zu lassen, für die die Gemeinde
nichts zahlen müsse. Dieses kostenlose Angebot sei angenommen worden.
Daher sei auch kein klassischer Dienstleistungsauftrag erteilt worden. Eine
Angebotsausschreibung im vergaberechtlichen Sinne habe es ebenfalls nicht
gegeben, sie sei auch nicht nötig gewesen.
Herr Eising fragt, ob die Verkehrssicherheit höchste Priorität in der Gemeinde
habe. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die „Bahnhofstraße“ in Höhe des
Sportplatzes (Tempo 100) und die Straße „Am Holtkebach“ in Höhe der Grundschule
(Tempo 50). Er möchte wissen, warum in diesen Bereichen kein Tempo 30
(Grundschule) bzw. immer noch Tempo 100 (Bahnhofstraße) gelte. Zudem erkundigt
er sich nach der Sicherheit der Brücken im Gemeindegebiet.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Straßen in Rosendahl eine hohe
Verkehrssicherheit genießen. Dafür seien in der Vergangenheit viele
Straßenbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt worden,
beispielsweise Wirtschaftswegesanierungen.
Die Festlegung
einer Tempobeschränkung könne nicht allein durch die Gemeindeverwaltung
beurteilt bzw. beschlossen werden. Beraten werde dabei gemeinsam mit der
Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, die später auch
eine sog. straßenverkehrsrechtliche Anordnung ausspreche. Bisher habe sich die
Straßenverkehrsbehörde zu den angesprochenen Bereichen nicht geäußert. Wenn es
Bedenken gebe, müsse man darüber sprechen und die Bereiche in einer der
nächsten Verkehrsschauen betrachten.
Wann die letzte Brückenprüfung gewesen sei, könne er momentan nicht sagen.
Regelmäßig seien auch die Wasser- und Bodenverbände beteiligt, wenn es sich
beispielsweise um die Prüfung von Durchlässen handele.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass geplant sei, für das nächste Jahr
für die „Große Brückenprüfung“ eine Summe von 50.000 € in den Haushalt
einzustellen.
Herr Eising möchte wissen, mit welchen Argumenten die Linden an der Legdener
Straße in Höhe des Wohnhauses der Familie Hüwe in der Vergangenheit nicht
gefällt worden seien. Es wird eine Beantwortung über das Protokoll zugesagt.
Antwort
der Verwaltung: Die Fragestellung
tauchte vor ca. 6 bis 8 Jahren zum ersten Mal auf. Die Bitte auf Fällung der
Bäume stützte sich hauptsächlich auf das Argument, dass durch die Bäume Laub
und Dreck entstehe. Man wollte die Linden seinerzeit schützen, da zu dieser
Zeit die Verkehrssicherheit noch gegeben war. Kleinere Schäden an den Wegen konnten
damals noch ausgebessert werden.
Herr Eising geht davon aus, dass die umgestaltete Straße 30 bis 40 Jahre
bestehen bleibe. Seiner Meinung nach müsse mehr erreicht werden als eine
Verkehrssicherheit. Es müssten auch Lärm und eine zweite Querungshilfe betrachtet
und mehr für den Umweltschutz getan werden. Er verweist hier auf den
Reifenabrieb der Autos in Straßenseitengräben, der durch unterschiedlichste
Wasserläufe schlussendlich bis in das Meer gelange. Er möchte wissen, ob man
sich darüber Gedanken gemacht habe, Filter einzubauen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass man sich nicht damit beschäftigt habe,
da innerörtlich kein Straßenseitengraben vorhanden sei.