Ausschussmitglied Espelkott erkundigt sich nach dem Sachstand der Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Darfeld und Osterwick.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass die Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus in Osterwick an das Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbefläche“, Hauptstraße 23-25, gekoppelt sei, welches als Referenzgebäude angesehen werde. Bevor die Gemeinde mit dem Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses beginnen könne, müsse mit dem Bauvorhaben Hauptstraße 23-25 begonnen worden sein.     
Für die Feuerwehr im Ortsteil Darfeld sei nun der Bauantrag gestellt worden. Er hoffe auf die kurzfristige Erteilung einer Baugenehmigung.              

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, wie ein privates Bauprojekt ein gemeindliches Bauvorhaben blockieren könne.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass man sich im Bereich zwischen Hauptstraße und Elsen in Osterwick im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch befinde. Dies bedeute, dass Referenzobjekte als Grundlage für Neubauten gelten. Um in diesem Falle (An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Osterwick) auf ein aufwendiges Bauleitplanverfahren verzichten zu können, habe man über diesen Weg eine Genehmigung erhalten. Der Neubau an der Hauptstraße fungiere jedoch als Referenzobjekt für das gemeindliche Vorhaben.