Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister verweist auf die Sitzungsvorlage X/162 und gibt der SPD- und der WIR-Fraktion die Möglichkeit den Antrag näher zu erläutern.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erläutert kurz den gemeinsamen Entwurf der Fraktionen CDU und Die Grünen über die Vergabekriterien. Er erklärt, dass nicht direkt ein Beschluss gefasst werden müsse, sondern dass sich über die Vergabekriterien intensiv ausgetauscht werden solle.

 

Ausschussmitglied Deitert erläutert dann den Entwurf ab Teil III – Vergabekriterien Punkt für Punkt.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert gibt zu bedenken, dass es zu Schwierigkeiten führen könne, wenn Kinder als Kriterium herangezogen werden, da nicht jedes Paar Kinder bekommen könne und eine Adoption auch sehr schwierig sei.

 

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass dies später durch eine Gewichtung der Kriterien erfolgen könne, z.B. Kinder oder ehrenamtliches Engagement.

 

Über die ehrenamtliche Tätigkeit und deren Nachweis sowie über die Möglichkeit, den Arbeitsort bei der Bewertung zu berücksichtigen, wird diskutiert.

 

Ausschussmitglied Deitert weist auf das Problem hin, wie mit Bewerbern umzugehen sei, die bereits Grundeigentum in der Gemeinde haben, da Regelungen hierzu auch rechtlich umsetzbar sein müssten.

 

Stabstellenleiter Kortüm gibt zu bedenken, dass ältere Personen vielleicht schon Grundbesitz hätten, aber jetzt eine altersgerechte Wohnung neu bauen möchten. Hierfür sollten auch Möglichkeiten geschaffen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wird das heutige Diskussionsergebnis der WIR-Fraktion bekanntgeben und versuchen, eine Gewichtung zu erstellen. Er bedankt sich bei den Beteiligten, die den Entwurf erarbeitet haben.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert schlägt vor, den Entwurf fraktionsübergreifend zu überarbeiten.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck fragt nach, ob es juristischen Beistand gebe, der zu der Rückabwicklung von Grundstücksgeschäften und den Vergabekriterien rechtliche Auskünfte geben könne.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Gemeinde keinen juristischen Beistand hierfür habe, dies aber überdenken werde. Da der Entwurf noch überarbeitet werden solle, sei ein formaler Beschluss nicht zu fassen. In der Ratssitzung könne dann ein Zwischenfazit mitgeteilt werden. Eine neue Vorlage sei nach derzeitigem Stand nicht vorzubereiten.