Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob es stimme, dass für den Verkauf von Baugrundstücken Bewerber ohne Kinder bereits Absagen erhalten hätten. Außerdem hätte er erfahren, dass ein Baugrundstück im Bereich des Baugebietes an der Ringstraße noch nicht bebaut und dieses zwischenzeitlich weiterveräußert worden sei. Er fragt, wie das möglich sei, obwohl die Gemeinde doch ein Rückkaufsrecht habe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in letzter Zeit keine Schreiben mit Absagen an Bewerber verschickt wurden.

 

Stabstellenleiter Kortüm erklärt, dass die Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht habe. Es könne jedoch sein, dass die Gemeinde erst viel später von einem Verkauf erfahre. Außerdem bedeute ein Vorkaufsrecht nicht, dass die Gemeinde das Grundstück auch zurückkaufen müsse.