Gemäß § 53 Abs. 1, 1a und 1b Landeswassergesetz (LWG) wird die vierte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Gemeinde Rosendahl in der als Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. VII/220 beigefügten Fassung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschusvorsitzender Branse verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/220, die von Fachbereichsleiter Wellner erläutert wurde.

 

 

Hiernach fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: