Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 53 Abs. 1, 1a und 1b Landeswassergesetz (LWG) wird die vierte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Gemeinde Rosendahl in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug:             Sitzung des Werksausschusses, 03.11.2005, TOP 4 ö.S.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte ausführlich die vorliegende Sitzungsvorlage. Er betonte erneut die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und wies darauf hin, dass es hierbei kaum Handlungsspielraum gäbe. Er versicherte aber, dass alles unternommen werde, um die Steigerung der Abwassergebühren auf eine erträgliche Höhe zu halten. In dieser Hinsicht müssten alle vorhandenen Spielräume zugunsten der Bürger genutzt werden.

 

Ratsmitglied Neumann bat um eine kurze Wiederholung des Sachstandes, da er krankheitsbedingt den Verlauf der letzten Sitzungen versäumte. Bürgermeister Niehues kam dieser Bitte nach.

 

Ratsmitglied Branse beantragte für die SPD-Fraktion, die Grundstücke Hennewich 21 und Hermann-Löns-Weg 35 an die Druckrohrleitung anzuschließen und ins ABK mit aufzunehmen, da hier bereits Anschlussleitungen vorhanden seien und einem gewünschten Anschluss somit nichts im Wege stünde. Daher sollten diese Grundstückseigentümer ebenso ihren Kanalanschlussbeitrag leisten, ansonsten entgingen den zahlenden Bürgern diese Einnahmen.

 

Ratsmitglied Steindorf konnte dem Antrag von Herrn Branse nicht folgen, da bei jedem Konzept Grenzfälle aufträten und unvermeidbar seien.

 

 

Es erfolgte daraufhin die Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Branse für die SPD-Fraktion.

 

Abstimmungsergebnis:             4 Ja-Stimmen

                                               19 Nein-Stimmen

                                                 4 Enthaltungen

 

Damit war der Antrag abgelehnt.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: