Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Abrechnung der Kosten für Leistungen nach §§ 22 und 23 SGB II für das Jahr 2006 vorläge.

 

Ab dem 01. Oktober 2006 sei im Einvernehmen mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld die 50/50 %-Regelung eingeführt worden. Hiernach würden 50 % der Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem Umlageschlüssel für die Kreisumlage abgerechnet. Die verbleibenden 50 % hätten die Gemeinden unmittelbar selbst zu zahlen. Da die Gemeinde Rosendahl niedrige Fallzahlen habe, wirke sich diese Regelung, die auch für 2007 gelte, günstig aus. Unter Berücksichtigung der bereits durch die Gemeinde Rosendahl geleisteten Abschläge hätte sich für 2006 eine Überzahlung in Höhe von 36.925,36 € ergeben, die nun erstattet würde. Wie hoch die Aufwendungen für 2007 sein werden, müsse abgewartet werden.