Ratsmitglied Haßler erkundigte sich, ob die Planungen für die Umnutzung des Gebäudes Hauptstraße 13 in Osterwick zu einem Jugendhaus nicht überflüssig gewesen seien angesichts der Tatsache, dass die entsprechenden Landeszuwendungen das Gebäude mit einer Zweckbindung als Übergangswohnheim versehen hätten. Im Falle einer Umnutzung als Jugendhaus hätten sicherlich die in der Vergangenheit erhaltenen Landesmittel zurückgezahlt werden müssen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Zuwendungsbescheid nur dann eine Rückzahlung der Landesmittel vorgesehen hätte, wenn das Gebäude auf dem freien Markt angeboten worden bzw. privatwirtschaftlich vermietet worden wäre. Der Zuwendungsbescheid weise dem Gebäude die Nutzung als Unterkunft für Aussiedler zu. Sollte hierfür kein Bedarf mehr vorhanden sein, sei eine Nutzung für die Unterbringung von Asylbewerbern zulässig. Sollte auch hierfür kein Bedarf mehr bestehen, was der Fall sei, könne es zuwendungsunschädlich dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden. Da eine Umnutzung als Jugendhaus höherrangiger einzustufen sei als eine Nutzung für den sozialen Wohnungsbau, sei hierfür keine Förderschädlichkeit und damit auch keine Rückzahlungsverpflichtung gegeben.                                                                                                                                                                                                                                                                                

 

Die Realisierung des Vorhabens sei daher nicht an der mutmaßlichen Zweckbindung des Gebäudes gescheitert, sondern aufgrund der Tatsache, dass mehrheitlich eine andere Nutzung des Gebäudes gewünscht würde. Weil es in der Gemeinde Nordkirchen eine exakt vergleichbare Situation wie in Rosendahl gegeben habe, sei die Idee mit dem Jugendhaus für dieses leerstehende Gebäude entstanden und so vorgeschlagen worden. Er halte dieses Gebäude nach wie vor für ein Jugendhaus geeignet, akzeptiere aber, dass es eine andere politische Entscheidung gegeben habe. Hätte er gewusst, dass es für dieses Gebäude andere Überlegungen bzw. Planungen gibt, hätte er es nicht vorgeschlagen.