Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Eichenkamp" im Ortsteil Osterwick wird gem. § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/555 beigefügten Entwurf durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          18 Ja-Stimmen

                                                 3 Nein-Stimmen

                                                 3 Enthaltungen

 


Bürgermeister Niehues erläuterte ausführlich den Sachverhalt. Der in der Sitzung anhand einer Folie vorgestellte Plan ist der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten gäbe: entweder müsse das Gebäude versetzt werden oder die überbaute Grünfläche verlagert werden. Er halte es für sinnvoller, die Baugrenzen zu verschieben und die Grünfläche zu verlagern. Zudem entspräche die Nutzung des Gebäudes mittlerweile der Genehmigung. Er plädiere daher für eine Änderung des Bebauungsplanes, jede andere Entscheidung hielte er für unverhältnismäßig.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erinnerte daran, dass derselbe Eigentümer bereits in einem anderen Fall gegen Genehmigungen verstoßen und Versprechungen nicht eingehalten hätte, obwohl auch damals eine Entscheidung zugunsten des Bauherrn getroffen worden wäre.

 

In diesem Sinne äußerte sich auch Ratsmitglied Neumann. Er werde sich gegen den Beschlussvorschlag aussprechen, da dies das Gleichbehandlungsprinzip erfordere.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass Altfälle für die Beurteilung dieses Falles unerheblich seien.

 

Ratsmitglied Schulze Baek erklärte, dass es unsinnig sei, einen Abriss zu verlangen. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, zumal die heutige Nutzung der Genehmigung entspräche.

 

Fraktionsvorsitzender Weber betonte, dass seiner Ansicht nach Altfälle für die Entscheidungsfindung sehr wohl berücksichtigt werden müssten.

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: