Sitzung: 10.11.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: X/170
Beschlussvorschlag:
Es wird gemäß § 12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier
Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick auf Grundlage des in Anlage II
beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und
Erschließungsplan beschlossen.
Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im
Ortsteil Holtwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB mit
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der
Sitzungsvorlage Nr. X/170 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich
durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beigefügten Planunterlagen durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit
dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die
Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und
Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt,
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 2 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen
Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Dreinemann und Herrn Bodem für die Vorstellung ihres Bauvorhabens.
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/170
und begrüßt den Architekten Andreas Bodem sowie den Investor Martin Dreinemann
von der MD Immobilien GmbH & Co. KG.
Herr Bodem und Herr Dreinemann tragen anhand einer Präsentation, die
als Anlage V der Niederschrift
beigefügt ist, ihr Projekt „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil
Holtwick vor.
Herr Weber erklärt, dass man Wohnungen für Familien und Senioren
benötige. Bei dem geplanten Vorhaben handele es sich um Wohnungen mit einer
Größe zwischen 60 und 90 m² je Einheit. Er fragt, ob diese Wohnungen alters-
und familiengerecht seien.
Herr Bodem teilt mit, dass alle Gebäude mit Aufzügen ausgestattet
werden würden. Auch in einer Wohnung mit einer Größe von 60 m² könnten zwei
Personen wohnen, selbst bei 54 m² wäre bei guter räumlicher Aufteilung der
Wohnung ausreichend Platz. Das funktioniere, wenn alle Flächen sinnvoll
ausgeschöpft werden. Er erläutert weiter, dass alle Wohnungen barrierefrei
seien, so dass Senioren und auch Familien mit bis zu zwei Kindern in den
größeren Wohneinheiten wohnen könnten, kleinere Wohnungen seien auch besser
bezahlbar.
Herr Steindorf schließt sich der Meinung von Herrn Weber an und betont,
dass er in der heutigen Sitzung nicht mit abstimmen dürfe, dennoch deutlich
erwähnen möchte, dass die Flora und Fauna auf diesem Grundstück nicht außer Acht
gelassen werden solle. Er empfiehlt, hier eine Umweltprüfung anzusetzen.
Herr Espelkott ergänzt, dass der Antrag für eine Umweltprüfung von der
WIR-Fraktion folgen werde. Er erklärt, dass die Baukörper sehr groß seien, man
tausche ein kleines Haus gegen drei große Häuser, dieses sei nicht zielführend
und passe dort nicht.
Herr Meinert bestätigt die Beantragung einer Umweltprüfung und fragt
nach der Höhe der Baukörper.
Herr Bodem teilt mit, dass es sich hierbei um eine Traufhöhe ohne
Sockel von 6,50 m handele und eine Firsthöhe von 10,50 m angedacht sei. Eine
Innen- bzw. Nachverdichtung sei wichtig, dafür sei eine höhere Bebauung
notwendig. Es würden hier 21 bis 22 Wohneinheiten mit Parkplätzen entstehen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass es gesetzlich geregelt sei,
dass je Wohneinheit ein Parkplatz vorhanden sein müsse. Sollte anderes
gewünscht werden, müsse man eine Stellplatzsatzung erlassen, andernfalls gebe
es keine Gleichbehandlung zu anderen Objekten.
Herr Meinert ergänzt, dass viele mindestens zwei Autos haben und fragt,
wo diese Autos parken sollen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass ein Bebauungsplan nicht der
richtige Ort sei, Stellplatzlösungen zu regeln, hier eine Regelung
festzusetzen, sei juristisch nicht möglich.
Herr Pirkl erkundigt sich nach dem Nebengebäude und fragt, ob es
möglich sei, weniger Wohneinheiten zu planen.
Herr Bodem erklärt, dass es sich bei dem Nebengebäude um einen
Unterstellplatz beispielsweise für Fahrräder, Rollatoren und Mülltonnen
handele, damit diese geschützt und von außen nicht sichtbar untergebracht
werden könnten. Über weniger oder die Größe der Wohneinheiten könne man
nachdenken.
Fachbereichsleiterin Brodkorb fügt hinzu, dass man im Ortsteil Darfeld
sogar einer dreigeschossigen Bauweise zugestimmt habe. Die heute vorgelegte
Planung bewege sich in einer kleineren Größe. Hier gebe es die Möglichkeit,
dass Senioren dort wohnen und ihre alten großen Häuser aufgeben könnten.
Herr Meinert stellt klar, dass auch er eine Innenverdichtung mit
Wohnungen für notwendig halte. Er fragt nach der Abstandsregelung.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass man hierüber nicht
diskutieren könne, da dieses die Landesbauordnung NRW regelt. Konkrete
Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen könnten nachgereicht werden.
Herr Meinert möchte wissen, ob es sich bei den Wohnungen um ein
Mietobjekt oder ob ein Verkauf der Wohnungen geplant sei.
Herr Dreinemann stellt sich kurz vor und bestätigt, dass es sich
hierbei um Eigentumswohnungen mit Selbstnutzung oder Untervermietung handele.
Er selbst beabsichtige einen Verkauf zumindest des überwiegenden Teils der
Wohnungen.
Herr Steindorf befürwortet das Objekt aufgrund der Barrierefreiheit und
der entstehenden Innenverdichtung, bei 60 m² werde aus seiner Sicht bezahlbarer
Wohnraum geschaffen. Er empfiehlt, die Stellplätze mit Rasengitter zu versehen.
Herr Mensing stellt fest, dass es sich hierbei um 21 bis 22
Wohneinheiten handele, die eine vermehrte Schmutzfracht in die Kanalisation mit
sich bringe. Er fragt, wie die Oberflächenentwässerung und die
Abwasserbeseitigung geplant seien.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass dieses im Rahmen des
Bebauungsplanes geregelt werde.
Herr Bodem ergänzt ebenfalls, dass dieses im Verfahren erarbeitet
werde, nicht alles werde dem Abwassersystem zugeführt.
Herr Espelkott verdeutlicht, dass es sich bei dem dreigeschossigen
Projekt in Darfeld um eine Ortsrandlage handele. Dieses Objekt passe seiner
Meinung nach nicht in den Ortskern von Holtwick, weil die vorhandene Bebauung
außer Acht gelassen werde.
Herr Weber nimmt die Anregung von Fachbereichsleiterin Brodkorb auf,
eine Stellplatzsatzung zu erlassen. Er ergänzt, dass er diese Wohnungen nicht
als bezahlbarer Wohnraum sehe, da der Investor diese Wohnungen veräußere, die
dann wieder vermietet oder verkauft würden.
Ausschussvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass es bereits einen
Antrag auf Erlass einer Stellplatzsatzung gebe.
Herr Espelkott stellt die Anträge, eine Umweltprüfung durchführen zu
lassen und das Bauvorhaben mit max. vier Wohneinheiten je Einzelobjekt der
vorhandenen Bebauung anzupassen.
Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass die Politik bestätigt, dass
man neuen Wohnraum benötige, allerdings seien 2/3 der gestellten Fragen und
Anmerkungen kritisch.
Zukünftig werden sich die Kinder eigene Wohnungen suchen oder man suche
selbst nach einem geeigneten Wohnraum, den es bei einer Entscheidung für
kleinere Wohneinheiten in Holtwick nicht geben werde.
Er verdeutlicht, dass bei diesem Bauvorhaben alle Maße eingehalten
werden und er keinen Grund erkenne, dem Bauvorhaben nicht zuzustimmen. Im
Ortsteil Darfeld habe man seinerzeit bei einem ähnlichen Bauvorhaben das
vereinfachte Verfahren nach § 34 BauGB angewendet. Dieses vergleichbare
kleinere Bauvorhaben versuche man nunmehr zumindest seitens der WIR-Fraktion zu
verhindern.
Er ergänzt, dass es in Bebauungsplänen immer zu Änderungen kommen
könne, zum Beispiel, dass der „ursprüngliche“ Blick ins Grüne verbaut werde.
Er erläutert, dass Studien (vgl. Vortrag zur Pestel-Studie) belegen,
dass zukünftig diese Wohnungen dringend benötigt würden, da seien Einfamilien-
und Doppelhäuser nicht mehr immer zeitgemäß. Zwei- bis zweieinhalbgeschossige
Bauweisen seien zukunftsweisend. In Nachbarkommunen seien diese Bebauungen
bereits längst vorhanden. Auch in den Rosendahler Ortsteilen müsse der Weg in
den Geschosswohnungsbau gegangen werden, um eine Verödung der Ortszentren zu
verhindern.
Er stellt klar, dass sich mit Herrn Dreinemann ein Investor auf den Weg
gemacht habe, um im Ortsteil Holtwick so ein Projekt anzubieten. Er ergänzt,
dass Herr Dreinemann und Herr Bodem wie auch er selbst mit einem positiveren
Statement seitens der Politik gerechnet hätten.
Herr Mensing erklärt, dass er bei dieser Bebauung keine lockere Form
sehe. Diese Bebauung passe dort nicht hin, sondern nur eine Bebauung mit
Einfamilien-, Zweifamilienhäusern und Doppelhäusern mit maximal vier
Wohneinheiten.
Herr Meinert ergänzt, dass zukünftig diese Bebauung benötigt werde, es
gebe keine Alternativen in Rosendahl. Er könne die Einwände der Anwohner*innen
verstehen und fragt nach den Abstandsregelungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die Abstandsregelungen zu
Nachbargrundstücken gesetzlich geregelt seien. Laut Gesetz sei ein
Mindestabstand in Höhe von drei Metern einzuhalten. Ab einer gewissen Bauhöhe
könne der Abstand auch größer sein.
Herr Bodem ergänzt, dass er bei dem Vorhaben die konkreten Vorgaben des
städtebaulichen Vertrages und der Landesbauordnung eingehalten werde.
Herr Weber stellt fest, dass es im Ortsteil Osterwick ähnliche
Strukturen gebe und diese keine erdrückende Wirkung haben. Er ergänzt, dass man
froh sein müsse, dass Vorhaben im Ort umgesetzt werden sollen. Er regt an,
eventuell das noch nicht bebaute private Nachbargrundstück in die Planung
aufzunehmen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb verdeutlicht, dass es nach § 34 BauGB
keine Möglichkeit mehr gebe, Einfluss auf Stellplätze, Wohneinheiten, etc.
nehmen können.
Herr Steindorf ergänzt, dass man dem Antrag auf Änderung der Anzahl der
Wohneinheiten nicht entsprechen solle, da es sich hierbei um die alleinige
Ansicht der WIR-Fraktion handele.
Ausschussvorsitzender Lembeck fasst zusammen und schlägt vor, über die
beiden Anträge der WIR-Fraktion abzustimmen.
1.
Es wird
beantragt, das Grundstück mit Doppelhäusern mit max. vier Wohneinheiten oder
mit Ein- oder Zweifamilienhäusern zu bebauen.
Abstimmungsergebnis: 3
Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Der Antrag ist abgelehnt.
2.
Es wird
beantragt, dass für dieses Bauvorhaben generell eine Umweltprüfung im Rahmen
der Bauleitplanung durchgeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 2 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen
Dem Antrag wird stattgegeben. Der
Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.
Sodann wird über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.