Beschlussvorschlag:

 

Es wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick auf Grundlage des in Anlage II beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.


Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/170 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beigefügten Planunterlagen durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:          2 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Dreinemann und Herrn Bodem für die Vorstellung ihres Bauvorhabens.

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/170 und begrüßt den Architekten Andreas Bodem sowie den Investor Martin Dreinemann von der MD Immobilien GmbH & Co. KG.

 

Herr Bodem und Herr Dreinemann tragen anhand einer Präsentation, die als Anlage V der Niederschrift beigefügt ist, ihr Projekt „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick vor.

 

Herr Weber erklärt, dass man Wohnungen für Familien und Senioren benötige. Bei dem geplanten Vorhaben handele es sich um Wohnungen mit einer Größe zwischen 60 und 90 m² je Einheit. Er fragt, ob diese Wohnungen alters- und familiengerecht seien.

Herr Bodem teilt mit, dass alle Gebäude mit Aufzügen ausgestattet werden würden. Auch in einer Wohnung mit einer Größe von 60 m² könnten zwei Personen wohnen, selbst bei 54 m² wäre bei guter räumlicher Aufteilung der Wohnung ausreichend Platz. Das funktioniere, wenn alle Flächen sinnvoll ausgeschöpft werden. Er erläutert weiter, dass alle Wohnungen barrierefrei seien, so dass Senioren und auch Familien mit bis zu zwei Kindern in den größeren Wohneinheiten wohnen könnten, kleinere Wohnungen seien auch besser bezahlbar.

 

Herr Steindorf schließt sich der Meinung von Herrn Weber an und betont, dass er in der heutigen Sitzung nicht mit abstimmen dürfe, dennoch deutlich erwähnen möchte, dass die Flora und Fauna auf diesem Grundstück nicht außer Acht gelassen werden solle. Er empfiehlt, hier eine Umweltprüfung anzusetzen.

 

Herr Espelkott ergänzt, dass der Antrag für eine Umweltprüfung von der WIR-Fraktion folgen werde. Er erklärt, dass die Baukörper sehr groß seien, man tausche ein kleines Haus gegen drei große Häuser, dieses sei nicht zielführend und passe dort nicht.

 

Herr Meinert bestätigt die Beantragung einer Umweltprüfung und fragt nach der Höhe der Baukörper.

Herr Bodem teilt mit, dass es sich hierbei um eine Traufhöhe ohne Sockel von 6,50 m handele und eine Firsthöhe von 10,50 m angedacht sei. Eine Innen- bzw. Nachverdichtung sei wichtig, dafür sei eine höhere Bebauung notwendig. Es würden hier 21 bis 22 Wohneinheiten mit Parkplätzen entstehen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass es gesetzlich geregelt sei, dass je Wohneinheit ein Parkplatz vorhanden sein müsse. Sollte anderes gewünscht werden, müsse man eine Stellplatzsatzung erlassen, andernfalls gebe es keine Gleichbehandlung zu anderen Objekten.

Herr Meinert ergänzt, dass viele mindestens zwei Autos haben und fragt, wo diese Autos parken sollen.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass ein Bebauungsplan nicht der richtige Ort sei, Stellplatzlösungen zu regeln, hier eine Regelung festzusetzen, sei juristisch nicht möglich.

 

Herr Pirkl erkundigt sich nach dem Nebengebäude und fragt, ob es möglich sei, weniger Wohneinheiten zu planen.

Herr Bodem erklärt, dass es sich bei dem Nebengebäude um einen Unterstellplatz beispielsweise für Fahrräder, Rollatoren und Mülltonnen handele, damit diese geschützt und von außen nicht sichtbar untergebracht werden könnten. Über weniger oder die Größe der Wohneinheiten könne man nachdenken.

Fachbereichsleiterin Brodkorb fügt hinzu, dass man im Ortsteil Darfeld sogar einer dreigeschossigen Bauweise zugestimmt habe. Die heute vorgelegte Planung bewege sich in einer kleineren Größe. Hier gebe es die Möglichkeit, dass Senioren dort wohnen und ihre alten großen Häuser aufgeben könnten.

 

Herr Meinert stellt klar, dass auch er eine Innenverdichtung mit Wohnungen für notwendig halte. Er fragt nach der Abstandsregelung.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass man hierüber nicht diskutieren könne, da dieses die Landesbauordnung NRW regelt. Konkrete Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen könnten nachgereicht werden.

 

Herr Meinert möchte wissen, ob es sich bei den Wohnungen um ein Mietobjekt oder ob ein Verkauf der Wohnungen geplant sei.

Herr Dreinemann stellt sich kurz vor und bestätigt, dass es sich hierbei um Eigentumswohnungen mit Selbstnutzung oder Untervermietung handele. Er selbst beabsichtige einen Verkauf zumindest des überwiegenden Teils der Wohnungen.

 

Herr Steindorf befürwortet das Objekt aufgrund der Barrierefreiheit und der entstehenden Innenverdichtung, bei 60 m² werde aus seiner Sicht bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Er empfiehlt, die Stellplätze mit Rasengitter zu versehen.

 

Herr Mensing stellt fest, dass es sich hierbei um 21 bis 22 Wohneinheiten handele, die eine vermehrte Schmutzfracht in die Kanalisation mit sich bringe. Er fragt, wie die Oberflächenentwässerung und die Abwasserbeseitigung geplant seien.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass dieses im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werde.

Herr Bodem ergänzt ebenfalls, dass dieses im Verfahren erarbeitet werde, nicht alles werde dem Abwassersystem zugeführt.

 

Herr Espelkott verdeutlicht, dass es sich bei dem dreigeschossigen Projekt in Darfeld um eine Ortsrandlage handele. Dieses Objekt passe seiner Meinung nach nicht in den Ortskern von Holtwick, weil die vorhandene Bebauung außer Acht gelassen werde.

 

Herr Weber nimmt die Anregung von Fachbereichsleiterin Brodkorb auf, eine Stellplatzsatzung zu erlassen. Er ergänzt, dass er diese Wohnungen nicht als bezahlbarer Wohnraum sehe, da der Investor diese Wohnungen veräußere, die dann wieder vermietet oder verkauft würden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass es bereits einen Antrag auf Erlass einer Stellplatzsatzung gebe.

 

Herr Espelkott stellt die Anträge, eine Umweltprüfung durchführen zu lassen und das Bauvorhaben mit max. vier Wohneinheiten je Einzelobjekt der vorhandenen Bebauung anzupassen.

 

Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass die Politik bestätigt, dass man neuen Wohnraum benötige, allerdings seien 2/3 der gestellten Fragen und Anmerkungen kritisch.

Zukünftig werden sich die Kinder eigene Wohnungen suchen oder man suche selbst nach einem geeigneten Wohnraum, den es bei einer Entscheidung für kleinere Wohneinheiten in Holtwick nicht geben werde.

Er verdeutlicht, dass bei diesem Bauvorhaben alle Maße eingehalten werden und er keinen Grund erkenne, dem Bauvorhaben nicht zuzustimmen. Im Ortsteil Darfeld habe man seinerzeit bei einem ähnlichen Bauvorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 34 BauGB angewendet. Dieses vergleichbare kleinere Bauvorhaben versuche man nunmehr zumindest seitens der WIR-Fraktion zu verhindern.

Er ergänzt, dass es in Bebauungsplänen immer zu Änderungen kommen könne, zum Beispiel, dass der „ursprüngliche“ Blick ins Grüne verbaut werde.

Er erläutert, dass Studien (vgl. Vortrag zur Pestel-Studie) belegen, dass zukünftig diese Wohnungen dringend benötigt würden, da seien Einfamilien- und Doppelhäuser nicht mehr immer zeitgemäß. Zwei- bis zweieinhalbgeschossige Bauweisen seien zukunftsweisend. In Nachbarkommunen seien diese Bebauungen bereits längst vorhanden. Auch in den Rosendahler Ortsteilen müsse der Weg in den Geschosswohnungsbau gegangen werden, um eine Verödung der Ortszentren zu verhindern.

Er stellt klar, dass sich mit Herrn Dreinemann ein Investor auf den Weg gemacht habe, um im Ortsteil Holtwick so ein Projekt anzubieten. Er ergänzt, dass Herr Dreinemann und Herr Bodem wie auch er selbst mit einem positiveren Statement seitens der Politik gerechnet hätten.

 

Herr Mensing erklärt, dass er bei dieser Bebauung keine lockere Form sehe. Diese Bebauung passe dort nicht hin, sondern nur eine Bebauung mit Einfamilien-, Zweifamilienhäusern und Doppelhäusern mit maximal vier Wohneinheiten.

 

Herr Meinert ergänzt, dass zukünftig diese Bebauung benötigt werde, es gebe keine Alternativen in Rosendahl. Er könne die Einwände der Anwohner*innen verstehen und fragt nach den Abstandsregelungen.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken gesetzlich geregelt seien. Laut Gesetz sei ein Mindestabstand in Höhe von drei Metern einzuhalten. Ab einer gewissen Bauhöhe könne der Abstand auch größer sein.

Herr Bodem ergänzt, dass er bei dem Vorhaben die konkreten Vorgaben des städtebaulichen Vertrages und der Landesbauordnung eingehalten werde.

 

Herr Weber stellt fest, dass es im Ortsteil Osterwick ähnliche Strukturen gebe und diese keine erdrückende Wirkung haben. Er ergänzt, dass man froh sein müsse, dass Vorhaben im Ort umgesetzt werden sollen. Er regt an, eventuell das noch nicht bebaute private Nachbargrundstück in die Planung aufzunehmen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verdeutlicht, dass es nach § 34 BauGB keine Möglichkeit mehr gebe, Einfluss auf Stellplätze, Wohneinheiten, etc. nehmen können.

Herr Steindorf ergänzt, dass man dem Antrag auf Änderung der Anzahl der Wohneinheiten nicht entsprechen solle, da es sich hierbei um die alleinige Ansicht der WIR-Fraktion handele.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fasst zusammen und schlägt vor, über die beiden Anträge der WIR-Fraktion abzustimmen.

 

1.            Es wird beantragt, das Grundstück mit Doppelhäusern mit max. vier Wohneinheiten oder mit Ein- oder Zweifamilienhäusern zu bebauen.

 

Abstimmungsergebnis:          3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

2.            Es wird beantragt, dass für dieses Bauvorhaben generell eine Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt wird.

 

            Abstimmungsergebnis:          2 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen

 

Dem Antrag wird stattgegeben. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.

 

Sodann wird über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.