Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 45. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/166 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.   

 

Es wird die Beteiligung der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/166 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Herr Steindorf empfiehlt, auch hier nicht auf die Umweltprüfung zu verzichten.

Fachbereichsleiterin Brodkorb fügt hinzu, dass die Planungskosten der Investor trage und dass die Kosten für die Prüfung zusätzliche Kosten für ihn seien.

Herr Steindorf erwidert, dass ihm bekannt sei, dass die Kosten höher sein würden, dieses aber kein Kriterium sein könne. Hier stehen nach seiner Meinung die Ökologie und nicht die Ökonomie im Vordergrund.