Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/167 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.    

 

Es wird die Beteiligung der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/167 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Herr Meinert fragt, ob bei dem geplanten gewerblichen Objekt der Strom aus der Photovoltaikanlage selbst genutzt werde und ob das Objekt Schatten auf benachbarte Photovoltaikanlagen werfe.

Ausschussschutzvorsitzender Lembeck erklärt, dass es bei der Ausrichtung nicht zu einer Beschattung kommen könne.

 

Herr Weber möchte wissen, warum die Grundflächenzahl hier mit 0,8 GE angegeben worden sei.

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass dieses noch nicht abschließend geklärt sei, eventuell werde sich eine leicht andere Grundflächenzahl ergeben.

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass sich die Grundflächenzahl aus versiegelter Fläche und bebaubarer Fläche ergebe. Er sichert zu, dass die Verwaltung diese Angaben ggf. gemeinsam mit dem Vorhabenträger überprüfen werde.

 

Herr Mensing fügt an, dass das Verfahren noch dauern werde und dass es sich hier zunächst um den Aufstellungsbeschluss handele.

Er erläutert, dass wahrscheinlich von Bund oder Land gesetzlich vorgeschrieben sei, auf gewerblichen Bauvorhaben eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dieses nicht über den Bebauungsplan zu regeln sei, da es sich im Gesetz wiederfinde und somit gehöre es zum Baugenehmigungsverfahren.