Sitzung: 10.11.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/167
Beschlussvorschlag:
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung der 4. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/167
in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.
Es wird die Beteiligung der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/167
und gibt weitere Erläuterungen.
Herr Meinert fragt, ob bei dem geplanten gewerblichen Objekt der Strom
aus der Photovoltaikanlage selbst genutzt werde und ob das Objekt Schatten auf
benachbarte Photovoltaikanlagen werfe.
Ausschussschutzvorsitzender Lembeck erklärt, dass es bei der Ausrichtung
nicht zu einer Beschattung kommen könne.
Herr Weber möchte wissen, warum die Grundflächenzahl hier mit 0,8 GE
angegeben worden sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass dieses noch nicht
abschließend geklärt sei, eventuell werde sich eine leicht andere
Grundflächenzahl ergeben.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass sich die Grundflächenzahl aus
versiegelter Fläche und bebaubarer Fläche ergebe. Er sichert zu, dass die
Verwaltung diese Angaben ggf. gemeinsam mit dem Vorhabenträger überprüfen
werde.
Herr Mensing fügt an, dass das Verfahren noch dauern werde und dass es
sich hier zunächst um den Aufstellungsbeschluss handele.
Er erläutert, dass wahrscheinlich von Bund oder Land gesetzlich
vorgeschrieben sei, auf gewerblichen Bauvorhaben eine Photovoltaikanlage zu
installieren.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dieses nicht über den
Bebauungsplan zu regeln sei, da es sich im Gesetz wiederfinde und somit gehöre
es zum Baugenehmigungsverfahren.