Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2022 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 127,96 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,30 €,
c)
Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 6,24 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/181 und gibt eine kurze Erläuterung. Er ergänzt, dass die preisliche Abweichung von 8,30 € und 6,42 € korrigiert und die aktualisierten Zahlen in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses vom 02.Dezember 2021 in den Beschlusswortlaut eingeflossen seien.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: