Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2022 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                          127,96 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                         8,30 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                        6,24 €.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/181 und gibt eine kurze Erläuterung. Er ergänzt, dass die preisliche Abweichung von 8,30 € und 6,42 € korrigiert und die aktualisierten Zahlen in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses vom 02.Dezember 2021 in den Beschlusswortlaut eingeflossen seien.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: