Herr Suthoff fragt, welche Kriterien für die Behandlung von Themen in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen ausschlaggebend seien.

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dieses im Benehmen der Verwaltung mit dem Ausschussvorsitzenden festgelegt werde. Für die Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses gebe es festgelegte Regelungen, die als Grundsatz auch in der Gemeindeordnung NRW verankert seien.

Herr Suthoff erklärt, dass ihm die Transparenz fehle, zum Beispiel zur geplanten Maßnahme der Abholzung der Bäume an der B 474. Dieser Punkt sei mehrmals nichtöffentlich behandelt worden.

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im April 2021 die Vorstellung der Planung der Maßnahme der Politik und der Presse vorbehalten gewesen sei. Hier sei kein Beschluss zur konkreten bzw. abschließenden Durchführung der Maßnahme gefasst worden. Dieses sei in der Presse nicht korrekt dokumentiert worden. Man habe lediglich einen Beschluss gefasst, die Variante mit Entfernung des Baumbestandes weiter zu verfolgen. Als nächster Schritt sei seinerzeit die Vorstellung in einer öffentlichen Einwohner-/Anliegerversammlung beschlossen worden. Daraufhin habe Anfang Juli eben diese Einwohner-/Anliegerversammlung stattgefunden, die dann öffentlich gewesen sei, da diese Maßnahme nach dem KAG NRW beitragspflichtig sei. Erst im September 2021 sei in öffentlicher Ratssitzung der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme gefasst worden.

Bürgermeister Gottheil fügt an, dass der Landrat des Kreises Coesfeld hierüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Die Kommunalaufsicht habe die gewählte Vorgehensweise als rechtmäßig eingestuft. Im Übrigen seien die Kriterien für Sitzungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung zu entnehmen.