Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem in der Ratssitzung am 25.11.2021 vorgelegten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.

 

Es wird die Beteiligung der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/167 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt zum Verständnis nach der genauen Größe der Versiegelungsfläche.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Versiegelungsfläche bei 0,8 liege.

 

Ratsmitglied Fedder fragt nach, ob schon einmal von der Gemeinde überprüft worden sei, ob die Größe der Versiegelung eingehalten werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt hierzu mit, dass es bei einem anderen Grundstück vom Kreis Coesfeld keine Bauabnahme gegeben habe, bis nicht in ausreichendem Umfang versiegelte Fläche entsiegelt worden sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: