Es wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick auf Grundlage des in Anlage II beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

 

Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/170 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beigefügten Planunterlagen durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/170 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erläutert noch einmal die im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 10. November 2021 formulierten Bedenken.

 

Fraktionsvorsitzender Weber weist auf ein Schreiben von Anliegern hin. Er verdeutlicht, dass mit dem Beschluss nur das Verfahren in Gang gesetzt werde und im Laufe des Verfahrens auch noch Bedenken und Anregungen geäußert werden könnten, die dann einer Abwägung durch Verwaltung und Politik im Rahmen der Entscheidungsfindung unterlägen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck sieht, wie einige Anlieger auch, als mögliches Problem eine größere Verkehrsbelastung im Bereich der Nordstraße. Es bestehe seiner Ansicht nach jedoch ein großer Wohnraumbedarf und es gebe derzeit auch noch keine konkreten Planungen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: