Beschluss: geändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2022 abweichend vom Beschlussvorschlag wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                127,96 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                8,30 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               6,42 €.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussmitglied Fischedick weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag andere Werte für die Gebühren unter b) und c) stünden als in der Kalkulation.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass hier wohl ein marginaler Übertragungsfehler aus der Kalkulation in den Wortlaut der Sitzungsvorlage vorläge. Der richtige Gebührensatz unter b) beträgt 8,30 € und unter c) 6,42 €.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: