Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2022 wie folgt beschlossen:

 

a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                                                             3,36 €,

b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                                                 0,77 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig bei 1 Enthaltung


Ausschussmitglied Söller fragt nach, ob die Gebührenerhöhung in diesem Maße erforderlich sei. Er möchte wissen, ob man nicht Ansätze ändern oder schieben oder den kalkulatorischen Zinssatz anpassen könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass verschiedene Faktoren für die Erhöhung verantwortlich seien. Zum einen seien die Kosten für die Klärschlammentsorgung deutlich gestiegen, zum anderen machten die Aufträge für die verschiedenen Gutachten (Generalentwässerungsplan, Fremdwasserbeseitigungskonzept, Zukünftige Organisation der Abwasserbeseitigung) einen großen Teil der Kosten aus. Diese könnten nach der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster auch nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Der kalkulatorische Zinssatz sei mit 5,24 % schon 0,5 Punkte unter dem möglichen Maximalzinssatz angesetzt. worden Da die kalkulatorische Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolge und nicht vom Wiederbeschaffungszeitwert ausgegangen werde, sei dieser im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau höhere Zinsansatz als Kompromisslösung anzusehen und daher gerechtfertigt.

Für die nächsten Jahre verringerten sich die Kosten für die planerischen Aufgaben, dagegen würden die kalkulatorischen Abschreibungen nach Durchführung investiver Vorhaben (Regenrückhaltebecken, Hennewich, Optimierung der Kläranlagen in Osterwick und Holtwick) steigen, so dass der Anstieg in späteren Jahren nicht so hoch sein dürfte.

Außerdem merkt er an, dass die steigenden Stromkosten in der Kalkulation noch nicht berücksichtigt worden seien, da diese bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt gewesen seien.

Er erklärt, dass es wenig Sinn mache, im Jahr 2022 eine Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes vorzunehmen oder sehenden Auges in Unterdeckung zu gehen, die in den Folgejahre zusammen mit den höheren Abschreibungen zu einem noch höheren Anstieg führen würde. Durch die jetzt geplante Gebührenerhöhung sei ein Vier-Personen-Haushalt mit 60 bis 70 € pro Jahr mehr belastet.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigt sich, ob ein zusätzlicher Betrag in der Kalkulation  als Ansparbeitrag möglich sei. Er erwarte in den künftigen Jahren einem weiteren Gebührensprung von 0,50 € und wolle daher gerne vorab 10 bis 15 Cent auf die Gebühr aufschlagen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert erneut, dass der beraterische Aufwand in 2022 mit 360.000 € im Aufwand stehe, aber in den Folgejahren zurückgehe. Würde bei einem Investitionsvolumen von 6 Millionen Euro der Anteil für Verfahrenstechnik bei 3 Millionen Euro liegen, liege der Abschreibungsbetrag bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bei 300.000 €. Zuzüglich der Restsumme aus der beraterischen Tätigkeit ergebe sich dann ggf. nur noch ein weiterer leichter Anstieg. Darüber hinaus bestimme das Kommunalabgabengesetz (KAG), dass eine Kalkulation so genau wie möglich erfolgen müsse. Eine Reserve dürfe nicht eingerechnet werden. In der Kalkulation 2022 sei auch noch ein Fehlbetrag aus 2019 berücksichtigt, der in künftigen Jahren wegfalle.

 

Ausschussmitglied Schubert sieht bei diesem Gebührensatz Diskussionen mit den Bürgern auf sich zukommen, da in den umliegenden Gemeinden wie z.B. Billerbeck der Gebührensatz nur in einer Größe von 2.20 € je Kubikmeter Schmutzwasser liege. Er möchte wissen, ob man die beraterischen Aufträge auf die Folgejahre, z.B. gestaffelt nach Ortsteilen, verteilen könne.

 

Bürgermeister Gottheil erwidert, dass eine Verschiebung z.B. durch eine Splittung nach den Ortsteilen keinen Sinn mache, da in allen Ortsteilen Baugebiete gewünscht und dafür vorherige Untersuchungen und Szenariorechnungen erforderlich seien. Die Stadt Billerbeck habe nur eine Kläranlage und könne daher anders kalkulieren. In Rosendahl kämen zu den Kosten für zwei Kläranlagen noch die höheren Kosten für Transport und Pumpen aufgrund der Größe des Gemeindegebiets und der Entfernung zwischen der Ortsteilen hinzu. Aus den Konzepten sollten sich Einsparungen im Bereich Fremdwasser evtl. durch ein Trennsystem und somit hinsichtlich der dauerhaften Kosten der Kläranlagen ergeben.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, wie weit die Prüfung, ob die Stromkosten nicht durch Photovoltaikanlagen verringert werden könnten, erfolgt sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass zeitnah Förderanträge für die Bereiche Rathaus, Schwimmhalle und Sporthalle gestellt würden. Für die übrigen gemeindlichen Objekte sei eine Gesamtpotenzialanalyse beabsichtigt. Im Bereich der Kläranlagen sei die Geeignetheit der Ausrichtung der Gebäude und der Dachneigung zu prüfen. Eine Flächenanlage scheide aus, da unmittelbar an die Kläranlagen angrenzende Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde stünden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die Gelsenwasser AG bei einem Ortstermin auf der Kläranlage Holtwick versichert habe, diese Möglichkeit mit zu überprüfen.

 

Ausschussmitglied Rahsing bemerkt, dass er einen Gebührenvergleich mit Nachbarkommunen problematisch finde. Die Gebührenkalkulation sei nach seiner Meinung nachvollziehbar und auskömmlich kalkuliert.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt nach, ob es sich bei den 360.000 € um die Gutachterkosten handele und was sich hinter den 44.500 € verbergen würde.

 

Kämmerin Nürenberg bestätigt die Gutachterkosten in Höhe von 360.000 €. Bei den 44.500 € handele es sich um Kosten für die regelmäßig unterjährig durchzuführenden Abwasseranalysen.

 

Produktverantwortliche Eske teilte mit, dass die Kosten für das Leasing der Zentrifuge 43.500 €  pro Jahr betragen würden.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, ob die durch die Nichteinhaltung der Abwasserwerte zu zahlende Strafe gezahlt und in dieser Gebühr berücksichtigt wurde.

 

Kämmerin Nürenberg erläutert, dass diese Kosten bei der Nachkalkulation für das Jahr 2021 berücksichtigt worden seien.

 

Ausschussvorsitzender Fedder führt aus, dass er von dem Gebührensatz von 3,36 €/ Kubikmeter geschockt gewesen sei und diesen als Maximalgebühr am Ende aller Maßnahmen ansieht. In Bezug auf die stromintensiven Sachen sei es grob fahrlässig, nicht über Photovoltaik oder auch Windkraft nachzudenken.

 

Bürgermeister Gottheil erwidert auf dessen Nachfrage, dass es nicht vertretbar und nicht ehrlich sei, anstelle tatsächlich anfallenden 360.000 € für Gutachterkosten nur 160.000 € anzusetzen und die höchstwahrscheinliche Unterdeckung 2022 bei der endgültigen Abrechnung über den 4-Jahreszeitraum nach KAG NRW in zukünftige Gebühren einzupreisen. Die Kosten sollten so abgebildet werden, wie sie anfallen, damit sie auch von denjenigen Nutzern, die es im Veranlagungszeitraum betreffe, getragen werden.

 

Kämmerin Nürenberg macht deutlich, dass eine bewusste Kostenunterdeckung rechtlich auch nicht zulässig sei.

 

Produktverantwortliche Eske erläutert, dass nach der allgemeinen Rechtsprechung lediglich eine bewusst kalkulierte dreiprozentige Über- oder Unterdeckung anerkannt werde.

 

Ausschussmitglied Rahsing ergänzt, dass die zusätzlichen Kosten nicht abzusehen seien.

 

Ausschussmitglied Meinert ergänzt, dass keine Verschleierung der Zahlen erfolgen solle. Die Gebührensteigerung mache bei ihm persönlich etwa 107 € jährlich aus. Jeder Bürger habe es aber selbst in der Hand, auf seinen Verbrauch zu achten. Die Ressourcen seien endlich und teuer. Eine Preisentwicklung sei nicht absehbar und daher solle Klarheit bei den Kosten bestehen.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: