Die der Sitzungsvorlage Nr. X/179 als Anlage I beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2022 beschlossen.

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussmitglied Schubert fragt nach, warum der Ansatz in der Kalkulation nicht reduziert worden sei, obwohl eine Ersparnis vorliege.

 

Produktverantwortliche Eske teilt mit, dass in 2022 weitere Vorhaben geplant seien und daher der Ansatz in gleicher Höhe belassen würde.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich, ob bei dem Gebäude an der Billerbecker Straße 5 Pläne für die Verwendung der nicht nutzbaren Wohnteile vorlägen.

 

Bürgermeister Gottheil verneint dies. Die bewohnbaren Teile würden weiter genutzt und zeitnahe Investitionen seien weder an der Billerbecker Straße noch an der Holtwicker Straße 6 geplant.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: