Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.   

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/192 und gibt Erläuterungen.             
               
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung zum Bebauungsplan unter dem Punkt Löschwasserversorgung versehentlich die Straße „Ringstraße“ genannt sei. Es handele sich aber um die Straßen „Ter Horst“ und „Roggenkamp“. Die Verwaltung werde dies redaktionell korrigieren.     

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, ob man die öffentlichen Toilettenanlagen mit einem Euroschlüssel für Menschen mit Behinderung öffnen könne.        
Bürgermeister Gottheil erläutert, dass derzeit in den Generationenparks in Osterwick und Darfeld eine Münztechnik genutzt werde. Das Geld werde vom Heimatverein an die Gemeinde weitergeleitet, um beispielsweise die Reinigung zu finanzieren. Er sagt zu, im weiteren Prozess die Möglichkeit zu prüfen, ob die Nutzung eines Euroschlüssels möglich sei.        

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: