Beschluss: geändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis XI beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.              

 

Den Beschlussvorschlägen zu den vorgelegten Stellungnahmen:              
- Vodafone GmbH vom 29.11.2021,       
- Westnetz GmbH vom 29.11.2021,         
- IHK Nord Westfalen vom 30.11.2021 und         
- Kreis Coesfeld vom 02.12.2021               
wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XII beigefügten und nachträglich vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.     

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.         

Der in der Sitzung vorgelegte Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht zur 12. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld wird als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/190.             

Sachbearbeiterin Schlüter gibt Erläuterungen zu den noch eingegangenen und vorgelegten Stellungnahmen.   

Ausschussmitglied Weber bezieht sich auf die in der Begründung angegebene Ausgleichsmaßnahme in Ottmarsbocholt und erkundigt sich nach den Möglichkeiten des Ausgleichs auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.   
Fachbereichsleiterin Brodkorb geht darauf ein, dass die Gemeinde ganz aktuell einen Vertrag mit einer Grundstückseigentümerin abgeschlossen habe, die auf ihrem Grundstück Ökopunkte generiert habe. Diese Ökopunkte habe die Gemeinde gekauft und auf das gemeindliche Ökokonto übertragen. Es sei sonst aufgrund der Flächenverfügbarkeit schwierig, selbst auf Rosendahler Gebiet Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren.   
Sie erläutert auf Nachfrage von Ausschussmitglied Gövert die Vorgehensweise von der Anlegung der Fläche über die Prüfung durch den Landesbetrieb Wald und Holz und die grundbuchliche Sicherung inklusive erforderlicher Bestätigung der Geeignetheit der Flächen durch den Kreis Coesfeld. Ausschussmitglied Gövert erkundigt sich, ob dieser Ausgleich von Ökopunkten aus Rosendahler Maßnahmen auch im Kreis Borken möglich sei. Fachbereichsleiterin Brodkorb meint, dass das möglich sei.        
Ausschussmitglied Feldmann habe die praktische Erfahrung gemacht, dass die Ausgleichsfläche im Kreis Coesfeld liegen müsse.   
Fachbereichsleiterin Brodkorb sagt zu, dies bei einem zukünftig anstehenden Sachverhalt zu prüfen.    

Zur Stellplatzthematik äußern sich Ausschussmitglied Deitert, Ausschussmitglied Lethmate und Ausschussmitglied Weber. Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich, ob die Stellplatzthematik nun erledigt sei.      

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass ein Rechtsanwalt von der Kanzlei WolterHoppenberg unterstützend tätig gewesen sei und die maximal mögliche juristische Formulierung für die Aufnahme in die Erläuterungen des Bebauungsplans gefunden habe.

 

Ausschussmitglied Lethmate fragt, ob die Stellplätze dann auch im Vorgarten zulässig seien.

Fachbereichsbereiterin Brodkorb bejaht dies. Die geforderte Stellplatzanzahl könne ein/e Bauwillige/r auf dem Grundstück sonst nicht nachweisen. Eine Regelung über die Versiegelung auf dem Grundstück erfolge über die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 bzw. 0,6.              

Ausschussmitglied Weber stellt fest, dass man diese Thematik grundsätzlich nur über eine Stellplatzsatzung regeln könne, um auch in zukünftigen Situationen handlungsfähig zu sein.       

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass ein Entwurf einer Stellplatzsatzung in einer der nächsten Sitzungsfolgen vorgelegt werde.            

Ausschussmitglied Meinert bezieht sich auf die eingegangene Stellungahme aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in Bezug auf den Fuß- und Radweg zwischen den Straßen „Straße von Parné“ und „Zur Bleiche“. Er könne die Anregung verstehen, möchte aber das Stimmungsbild des Ausschusses eruieren.             

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass diese Stellungnahme bereits behandelt worden sei. Er erläutert den Abwägungsvorschlag. Er sieht die Wegebeziehung als Fuß- und Radweg zwischen den Straßen als positiv an.     

Er verweist auf den kürzlich rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan „Osterwick Nord“,

bei dem während des Verfahrens sogar noch ein Fuß- und Radweg in den Bebauungsplan aufgenommen worden sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate kann nachvollziehen, warum man die Wegebeziehung behalten wolle. Er geht auf die Situation vor Ort ein. Er fragt, ob man das Stück auf der Straße „Zur Bleiche“ verschmälern könne, um einen einheitlichen Fuß- und Radweg herstellen zu können. Ausschussmitglied Gövert berichtet über die Situation, dass in dem Stich links und rechts regelmäßig Autos parken würden. Mittig sei aber noch genügend Platz für die Benutzung durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Daher rät er von einer Fahrbahnverengung mit der Konsequenz des Wegfalls von Stellplätzen ab.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: