Beschluss: geändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis VIII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Den Beschlussvorschlägen zu den vorgelegten Stellungnahmen:
- Westnetz GmbH vom 29.11.2021 und

- Kreis Coesfeld vom 02.12.2021

wird zugestimmt.       

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten und nachträglich vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.     

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.         

Der in der Sitzung vorgelegte Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld wird als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/193 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Lethmate bezieht sich auf die Bebauung und die Baugrenzen entlang der „Höpinger Straße“. Er fragt, ob es später noch möglich sei, Baugrenzen anzupassen, beispielsweise für die Verbreiterung von Bürgersteigen. Derzeit sei auf der Seite kein sicherer Bürgersteig vorhanden. Er könne sich vorstellen, seitens der Gemeinde Grundstücksflächen zu erwerben.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass die Gemeinde mit Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr dazwischenkomme. Der Maßstab sei dann gesetzt. Er möchte die Situation vor Ort globaler sehen. Er könne sich vorstellen, gegebenenfalls im Rahmen einer Ortsteilsanierung tätig zu werden, wenn sich eine Chance einer Neugestaltung auf der gegenüberliegenden Straßenseite ergebe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass sie derzeit keine Möglichkeit der Anpassung der Festsetzungen sehe. Sie erläutert die Festsetzungen anhand des Bebauungsplans. Bei Vorliegen einer konkreten Planung könne man natürlich wieder in ein Bebauungsplanänderungsverfahren gehen.           

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: