Beschluss: geändert beschlossen

Die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Einführung und Etablierung der Ehrenamtskarte NRW vorzunehmen. Ziel ist die Einführung und Etablierung im ersten Halbjahr 2022, mit der Maßgabe einer 24-monatigen Gültigkeit der Karte. Etwa eineinhalb Jahre nach Einführung der Ehrenamtskarte wird die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss einen Erfahrungsbericht abgeben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/090/1 und gibt kurz weitere Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Hambrügge erläutert die Vorgehensweise sowie die Auswertung der Potenzialanalyse. Die Rückmeldungen zur Umfrage seien zu 80 % positiv gewesen und es habe nur kleinere Bedenken gegeben. Bei dem Umfragerücklauf durch die Vereine von ca. 20 % - 30 % der insgesamt angeschriebenen Institutionen seien nach einer ersten unverbindlichen Hochrechnung rund 150 bis 200 Ehrenamtskarten notwendig. Es seien auch Geschäftsleute und Firmen hinsichtlich finanzieller Bonusangebote für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte angesprochen worden, aber auch hier sei nur ein geringes Interesse bekundet worden. Unterstützung bei der Einführung der Ehrenamtskarte werde von der Staatskanzlei über Förderung, Flyer etc. geleistet.

Die PowerPoint-Präsentation zur Potenzialanalyse ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Gottheil stellt die Frage nach der Abgrenzung von Aufwandsentschädigung und Kostenerstattung. Er weist darauf hin, dass eine Prüfung durch die Verwaltung nicht möglich sei. Für ihn bestehe noch Klärungsbedarf, welche Entschädigung sich negativ auf den Erhalt der Ehrenamtskarte auswirke.

 

Ausschussmitglied Hambrügge stellt klar, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen zum Ausschluss führten. Da aber viele Trainer in den Sportvereinen keine Entschädigungen erhielten, könnten diese eine Ehrenamtskarte beantragen.

 

Ausschussmitglied Rahsing regt an, in den Richtlinien nachzusehen, wie die Definition für Aufwandsentschädigung dort geregelt ist.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass sich die Ehrenamtlichen darüber im Klaren sein müssten, dass entweder eine Aufwandsentschädigung gezahlt werde oder die Ehrenamtskarte in Anspruch genommen werde könne. Es sei schon sinnvoll, eine Ehrenamtskarte einzuführen, dabei dürften aber von den Vereinen keine Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt werden. Er schlägt vor, die Entscheidung über die Einführung der Ehrenamtskarte in ein bis zwei Jahren zu überprüfen.

 

Ausschussmitglied Hambrügge erläutert, dass bei der Karte eine Laufzeit von 12 oder 24 Monate Laufzeit möglich sei. Sie schlägt vor, vor dem Hintergrund der Pandemie eine Laufzeit von 24 Monate zu nutzen.

 

Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich nach dem Verfahren zur Ausstellung der Ehrenamtskarte.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass über die Ausstellung einer Ehrenamtskarte nur nach Aktenlage entschieden werden könne und den durch Verantwortliche aus Organisationen und Vereinen unterzeichneten Bescheinigungen ohne Kontrolle Glauben geschenkt werden müsse. Es werde keine Überprüfung durch die Verwaltung stattfinden.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt weiter, wer über das Vorliegen eine gemeinwohlorientierte Institution entscheide.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert fragt nach, wer sich um die Akquirierung von Unternehmen kümmere.

 

Ausschussmitglied Hambrügge erklärt hierzu, dass sie davon ausgehe, dass dies über die Staatskanzlei erfolge, da die Unternehmen auch in das Register auf NRW-Ebene aufgenommen werden müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck vertritt die Auffassung, dass sich die Unternehmen selbst darum kümmern müssen, wenn sie bei der Ehrenamtskarte mitmachen möchten. Dies könne z.B. auch über die Zeitung forciert werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate fragt nach, inwiefern von den Unternehmen schon fest zugesagt worden sei, sich an der Ehrenamtskarte zu beteiligen.

 

Ausschussmitglied Hambrügge erklärt, dass hierzu mit den Unternehmen noch weiter gesprochen werden müsse.

 

Daniel Schubert fragt nach, ob das Engagement in verschiedenen Bereichen des Ehrenamtes zusammengerechnet werden könne, um ggfls. in der Addition insgesamt auf die Jahressumme von 250 ehrenamtlich geleisteten Stunden zu kommen.

 

Ausschussmitglied Hambrügge bestätigt dies. Es sei nur notwendig, das Ehrenamt in Rosendahl auszuüben.

 

Es herrscht allgemeine Zustimmung, die Ehrenamtskarte einzuführen, da sie sich auch lohne, wenn keine Angebote von Rosendahler Unternehmen dort vertreten seien. Dabei solle aber sichergestellt werden, dass die Verwaltung damit wenig Arbeit habe und die Angaben nicht überprüfen müsse.

 

Bürgermeister Gottheil fragt nach einem Antrag bzw. Beschlussvorschlag. Er erläutert, dass auch bisher schon das Ehrenamt durch Rat und Verwaltung anerkannt werde. Er erwarte einen klaren Beschlusswortlaut und konkrete Vorgaben, wie von der Verwaltung zu verfahren sei.

 

Ausschussmitglied Hambrügge formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert erklärt, dass auf der Ehrenamtskarte die Gültigkeit eingetragen werde. Er beantragt, in dem Beschlussvorschlag eine Überprüfung der Nutzung der Ehrenamtskarte nach 1 bis 2 Jahren aufzunehmen.

 

Bürgermeister Gottheil formuliert den Beschlussvorschlag entsprechend um.

 

Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.

 

Daher fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag: