Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich mit Blick auf die Arbeiten auf dem Privatgrundstück in Holtwick von TOP12 in der Ausgleichsbilanzierung Berücksichtigung finde. Fachbereichsleiterin Brodkorb informiert, dass der Wert vom Zeitpunkt der Bilanzierung abhänge.

Grundsätzliche habe aber jeder Grundstückseigentümer das Recht, auf seinem Grundstück bis zum 28. Februar eines jeden Jahres Gehölz zurückzuschneiden oder zu fällen.

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, ob die Gemeinde darauf hingewirkt habe, dort das Gehölz zurück zu schneiden oder Pflanzen und Bäume komplett zu entfernen.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass dies auf Initiative des neuen Besitzers geschehen sei, aus seiner Wahrnehmung heraus zumindest das Zurückschneiden der in den Gehwegbereich hineinragenden Äste absolut notwendig gewesen sei.

Üblicherweise trete das Ordnungsamt nur an Grundstückseigentümer heran, wenn durch den Strauch- und Baumwuchs der Sichtverkehr im Bereich der Straßen- Verkehrsordnung nicht mehr gewährleistet sei. Dann werde verwaltungsseitig aktiv zu einem Rückschnitt aufgefordert. Eine konkrete Aufforderung der Verwaltung an den Eigentümer des maßgeblichen Grundstücks sei jedoch nicht erfolgt.