Bürgermeister Niehues berichtete, dass im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs ein von der SPD-Fraktion gestellter Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, der zwischenzeitlich an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden sei, angesprochen worden sei. Im Hinblick auf die Vorgehensweise bezüglich der Einbringung und Beratung von Anträgen der Fraktionen sei eine Änderung der Geschäftsordnung zur Zeit nicht notwendig. Außerdem sei im nächsten Jahr mit der Novellierung der Gemeindeordnung ggf. damit zu rechnen, dass die Geschäftsordnung entsprechend angepasst werden müsse. Die neue Gemeindeordnung soll daher vor einer Änderung der Geschäftsordnung zunächst noch abgewartet werden. Bezüglich der zukünftigen Vorgehensweise sei festgehalten worden, dass es jeder Fraktion vorbehalten bleibt zu entscheiden, ob ein Antrag zunächst an den Rat oder aber direkt an den Fachausschuss gerichtet werden soll. Wichtig sei eine fristgerechte Abgabe des Antrages und die richtige Adressierung an den Bürgermeister bzw. die/den Ausschussvorsitzende/n. Der Antrag solle aber in jedem Fall beiden zur Kenntnis gegeben werden. Anschließend werde der Antrag unverzüglich in die entsprechende Tagesordnung aufgenommen. Im Falle einer unmittelbaren Beratung im Fachausschuss wies Bürgermeister Niehues allerdings darauf hin, dass der Antrag dann zwar ausführlich diskutiert werden könne, wegen der Kürze der Zeit aber nicht mit der Erstellung einer ausführlichen Sitzungsvorlage gerechnet werden dürfe.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Kuhl erläuterte Bürgermeister Niehues, dass es einer/m Ausschussvorsitzenden in Falle eines direkten Antrages nicht möglich sei, dessen Aufnahme in die Tagesordnung abzulehnen, wenn dieser fristgemäß gestellt worden sei.