In Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Ratsmitglied Neumann und einer schriftlichen Anfrage von Ratsmitglied Branse vom 02.07.2007 zur Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” - die betreffende schriftliche Anfrage ist der Niederschrift als Anlage IIII beigefügt - gab Bürgermeister Niehues folgenden Sachstandsbericht:

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 zur Aufhebung der Unterschutzstellung und Streichung des Bereiches aus der Denkmalliste sei das Westf. Museum für Archäologie in Münster über diesen Beschluss informiert worden. Am 05.09.2006 habe das Museum mitgeteilt, dass es das Benehmen zur Streichung aus der Denkmalliste nicht herstellen werde. Daraufhin habe er den Rat über die Rechtswidrigkeit des damaligen Ratsbeschlusses informiert und den Beschluss gem. § 54 Abs. 2 GO NW beanstandet. In der Ratssitzung am 08.09.2006 sei die Beanstandung durch den Rat zurückgewiesen worden. Hierüber habe er den Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde informiert. Der Kreis habe dazu geraten, die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde (Ministerium) herbeizuführen. Darüber sei das Westf. Museum für Archäologie durch die Gemeinde mit der Bitte, die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde einzuholen, informiert worden.

Nunmehr vertrete aber das Westf. Museum die Auffassung, dass eine Entscheidung nicht beim Ministerium als Oberste Denkmalbehörde herbeizuführen sei, sondern der Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde zuständig sei.

Der weitere Fortgang des Verfahrens sei nun abzuwarten.