Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass am 18.07.2007 der Vertrag über die Nutzung des Spielplatzes Höpingen mit dem Eigentümer der Fläche geschlossen worden sei. Es sei auch die Pflegeverpflichtung der Unterzeichner des damaligen Antrages auf Errichtung des Spielplatzes in den Vertrag mit aufgenommen worden.