Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Rosendahl vom 25 06.2007 zur Kenntnis.

 

2.  Als Bericht gem. § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW über die Beratungen im Ausschuss wird dem Rat diese Kenntnisnahme und als Zusammenfassung des wesentlichen Inhaltes des Prüfungsberichtes die Ergebniszusammenfassung des Prüfungsberichtes (Seite 7) wie folgt zur Kenntnis gegeben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde Rosendahl vom 25.06.2007 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht zur Kenntnis genommen.

 

Der wesentliche Inhalt des Berichtes wird wie folgt zusammengefasst:

 

Die Organisationseinheit Zahlungsabwicklung der Gemeinde Rosendahl ist gut aufgestellt. Die jetzige Konstellation mit der Bündelung der Vollziehung und Beitreibung sowohl im Innendienst wie im Außendienst ist positiv zu bewerten. Es wird erwartet, dass die zeitnahe Bearbeitung der Forderungen der Gemeinde Rosendahl hierdurch auch zukünftig gewährleistet ist.

 

Die Bestandsaufnahme zum Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab zwischen dem Ist- und Sollbestand keinen Unterschiedsbetrag.

 

Durch die Anlage der liquiden Mittel konnte eine Haushaltsentlastung erreicht werden.

 

Die Liquiditätsplanung ist durch das derzeitige Verfahren gewährleistet. ”


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schöer verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage und verlas deren wesentlichen Inhalt.

 

Der Prüfbericht lese sich sehr positiv, so Ausschussmitglied Löchtefeld. Er lobte die gute Arbeit der Verwaltung.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Weber, warum in Rosendahl keine Sachpfändung durchgeführt werde, teilte Fachbereichsleiter Isfort mit, dass er davon ausgehe, dass bei Durchführung von Sachpfändungen der Pfändungserfolg in seiner Gesamtheit geringer werden würde.

 

Fragen zur Wirkung und Systematik von Niederschlagungen wurden umfassend beantwortet.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: