Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die nach § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vorgeschriebene Prüfung von Verwaltungsvorgängen aus delegierten Aufgaben wird auf die Stadt Coesfeld - Rechnungsprüfungsamt - übertragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Coesfeld zu schließen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schröer verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage und verlas die wesentlichen Inhalte.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass seitens des Stadt Coesfeld für die Durchführung der Prüfung lediglich Personalkosten, jedoch keine Sachkosten abgerechnet werden. Er gehe davon aus, dass sich die Prüfung auf einige Tage beschränken werde, dennoch werde die Prüfung jährlich etwa 1.000,00 – 2.000,00 € kosten. Eine fachliche Prüfung müsse jedoch sein. Der Rechnungsprüfungsausschuss sei fachlich nicht ausreichend in der Lage, die Prüfung durchzuführen. Daher schlage er vor, die Prüfung der Stadt Coesfeld zu übertragen.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste abschließend folgenden Beschluss: