Bürgermeister Niehues teilte mit, dass eine neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung erstellt worden sei. Eine Ausfertigung läge allen Ratsmitgliedern vor, da die Dienstanweisung gemäß § 31 I Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) dem Rat zur Kenntnis zu geben sei.