Ratsmitglied Deitert erläutert, dass die Heimatvereine die Nikolausumzüge planen. Durch die neue Coronaschutzverordnung werde hierfür nun die 2-G-Regelung gelten. Er fragt, ob die Gemeinde für die Nikolausumzüge die 2-G-Kontrollen durchführe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt hierzu, dass bisher Veranstaltungen bis 2.500 Personen per Verordnung genehmigt waren. Nunmehr werde zwischen Versammlungen und Veranstaltungen unterschieden. Da die Nikolausumzüge nach der Definition keine Versammlungen seien, sondern im Umkehrschluss sie als Veranstaltung geführt würden, müssten 2-G-Kontrollen durchgeführt werden. Diese Kontrollen seien aber auch vom Ordnungsamt nicht zu leisten. Daher werde nun nach anderen Möglichkeiten gesucht wie z.B. Videobotschaft des Nikolaus als möglicher Ersatz für den Umzug oder auch die Tütenausgabe an fester Stelle zu vorgegebenen Zeiten. Es sollen am Freitag dazu Informationen an die Vereine gehen.

 

Es werden keine weiteren Anfragen von Ratsmitgliedern gestellt.