Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/192 und erläutert diese kurz.

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass die Löschwasserversorgung nicht, wie versehentlich angegeben, über die Ringstraße, sondern über den Roggenkamp erfolge.

 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: