Bürgermeister Gottheil verliest eine schriftliche Anfrage von Herrn Bernhard Wensing, die sich auf die Sperrung des Gehweges an der Brandruine Brink 4 bezieht. Er erklärt, warum sie so lange erlaubt sei und wann sich dort etwas ändere.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Aufstellung des Zauns durch den Eigentümer veranlasst worden sei und nicht durch die Gemeinde. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit sei die mit dem Zaunaufbau betraute bauausführende Firma. Diese müsse bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen stellen. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes liege dort allerdings kein Antrag vor. Von dort werde man nun Kontakt mit dem Bauunternehmen und ggf. auch dem Eigentümer aufnehmen, damit ein entsprechender Antrag gestellt und eine Beschilderung erfolgen könne. Da der Gehweg derzeit nur sehr eingeschränkt nutzbar sei, werde man seitens der Gemeinde zeitnah in Kontakt mit dem Eigentümer treten und ihn auffordern, eine Sondernutzungserlaubnis für den Gehweg (Nutzung einer öffentlichen Fläche über den Gemeingebrauch hinaus) zu beantragen.

Seitens der Bauaufsicht werde zudem geprüft, ob ein Gefährdungspotential von der Ruine ausgehe und gehandelt werden müsse.

 

Zum aktuellen Planungsstand könne noch nichts gesagt werden, außer, dass der Eigentümer beim Architekten Musiol vorgesprochen habe. Ein Entwurf sei noch nicht erstellt worden, denn durch die Festsetzung der offenen Bauweise im Bebauungsplan werde ein Neubau dort nicht so einfach errichtet werden können. Dieses sei dem Eigentümer und dem Architekten bekannt.