Bauvorhaben auf dem Grundstück angrenzend an das Holtwicker Ei, Markenwaldstraße bzw. Kardinal-Galen-Straße / Bäume

 

Fachbereichsleiterin Brodkob berichtet über ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück angrenzend an das Holtwicker Ei, Markenwaldstraße bzw. Kardinal-Galen-Straße.

 

Für die Errichtung eines Einfamilienhauses müssten dort zwei Bäume gefällt werden, da diese genau auf der Grenze stünden. Bei einem Ortstermin am vergangenen Donnerstag sei die Situation gemeinsam mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer, Vertretern der Gemeinde und den Bauwilligen angesehen worden.

 

Derzeitige Überlegungen und Absprachen mit dem Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn liefen darauf hinaus, die Bäume zu fällen und im Gegenzug eine neue Blutbuche einige Meter entfernt zu pflanzen. Da das Regionalmanagement (Leader) auf Anfrage der Gemeinde bestätigt habe, dass die zu fällenden Bäume nicht Teil der Zweckbindung für die Fördermaßnahmen zur Umgestaltung des Holtwicker Eis seien, könne dem entsprochen und so förderunschädlich verfahren werden. Die Kosten sollten die Grundstückseigentümer tragen.

 

Errichtung von Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern

im Bereich des Schulweg im Ortsteil Holtwick

 

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb zeigt und erläutert den Lageplan sowie die Ansichten  zweier Mehrfamilienhäuser, in denen jeweils 9 Wohneinheiten geplant seien.

 

Errichtung einer Lagerhalle mit Bürogebäude, I-geschossig

 

Zudem berichtet Fachbereichsleiterin Brodkorb von der Errichtung einer ein-geschossigen Lagerhalle mit Bürogebäude am Maykamp 9

Im Bebauungsplan in dem Bereich sei eine II-Geschossigkeit (mind.) und III-Geschossigkeit (Höchstgrenze) zugelassen; der Bauherr plane eine I-Geschossigkeit.

Der Kreis Coesfeld habe angedeutet, die I-Geschossigkeit mitzutragen, wenn es bei anderen Hallen auch so verhalte. Im Umkreis befänden sich mehrere Lagerhallen mit I-Geschossigkeit, sodass sich die Gemeinde vorstellen könne, die Befreiung auch für diese Lagerhalle mitzutragen, wenn die Unterlagen vollständig vorlägen und der Kreis Coesfeld eine Befreiung in Aussicht stelle.

 

 

Errichtung einer Werbeanlage

Legdener Straße 31, Holtwick

 

Des Weiteren sei an der Legdener Straße 31 in Holtwick die Errichtung einer doppelseitig beleuchteten Plakatanschlagtafel mit wechselndem Plakatanschlag auf einer hochmodernen Design-Werbeanlage geplant. Die Werbung wechsle alle 10 bis 12 Tage. Ortsansässige wie auch landesweite Unternehmen erhielten hier die Möglichkeit ihre Dienstleistungen und Handelsgüter zu bewerben.

 

Das vorhandene Werbeschild des Eigentümers solle in diesem Zusammenhang entfernt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, nach welchen Bedingungen sich die Positionierung der Werbeanlage richtet und  dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme Bedenken zum Punkt „Einfügen in die Umgebung“ anführen werde.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt nach, ob es hier auch Bedenken gebe, wenn es eine rechtskräftige Gestaltungssatzung gebe.

Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt dieses, räumt aber ein, dass dies derzeit wegen fehlender personeller Kapazitäten noch kein Entwurf einer Gestaltungssatzung erarbeitet worden sei.