Sitzung: 26.01.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Bauvorhaben
auf dem Grundstück angrenzend an das Holtwicker Ei, Markenwaldstraße bzw.
Kardinal-Galen-Straße / Bäume Fachbereichsleiterin
Brodkob berichtet über ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück angrenzend an
das Holtwicker Ei, Markenwaldstraße bzw. Kardinal-Galen-Straße. Für die
Errichtung eines Einfamilienhauses müssten dort zwei Bäume gefällt werden, da
diese genau auf der Grenze stünden. Bei einem Ortstermin am vergangenen
Donnerstag sei die Situation gemeinsam mit dem derzeitigen
Grundstückseigentümer, Vertretern der Gemeinde und den Bauwilligen angesehen
worden. Derzeitige
Überlegungen und Absprachen mit dem Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn
liefen darauf hinaus, die Bäume zu fällen und im Gegenzug eine neue Blutbuche
einige Meter entfernt zu pflanzen. Da das Regionalmanagement (Leader) auf
Anfrage der Gemeinde bestätigt habe, dass die zu fällenden Bäume nicht Teil
der Zweckbindung für die Fördermaßnahmen zur Umgestaltung des Holtwicker Eis
seien, könne dem entsprochen und so förderunschädlich verfahren werden. Die
Kosten sollten die Grundstückseigentümer tragen. Errichtung von
Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich des
Schulweg im Ortsteil Holtwick Fachbereichsleiterin
Brodkorb zeigt und erläutert den Lageplan sowie die Ansichten zweier Mehrfamilienhäuser, in denen jeweils
9 Wohneinheiten geplant seien. Errichtung
einer Lagerhalle mit Bürogebäude, I-geschossig Zudem berichtet
Fachbereichsleiterin Brodkorb von der Errichtung einer ein-geschossigen
Lagerhalle mit Bürogebäude am Maykamp 9 Im Bebauungsplan
in dem Bereich sei eine II-Geschossigkeit (mind.) und III-Geschossigkeit
(Höchstgrenze) zugelassen; der Bauherr plane eine I-Geschossigkeit. Der Kreis
Coesfeld habe angedeutet, die I-Geschossigkeit mitzutragen, wenn es bei
anderen Hallen auch so verhalte. Im Umkreis befänden sich mehrere Lagerhallen
mit I-Geschossigkeit, sodass sich die Gemeinde vorstellen könne, die
Befreiung auch für diese Lagerhalle mitzutragen, wenn die Unterlagen
vollständig vorlägen und der Kreis Coesfeld eine Befreiung in Aussicht
stelle. Errichtung
einer Werbeanlage Legdener
Straße 31, Holtwick Des Weiteren sei
an der Legdener Straße 31 in Holtwick die Errichtung einer doppelseitig
beleuchteten Plakatanschlagtafel mit wechselndem Plakatanschlag auf einer
hochmodernen Design-Werbeanlage geplant. Die Werbung wechsle alle 10 bis 12
Tage. Ortsansässige wie auch landesweite Unternehmen erhielten hier die Möglichkeit
ihre Dienstleistungen und Handelsgüter zu bewerben. Das vorhandene
Werbeschild des Eigentümers solle in diesem Zusammenhang entfernt werden. Fachbereichsleiterin
Brodkorb führt aus, nach welchen Bedingungen sich die Positionierung der
Werbeanlage richtet und dass die
Gemeinde in ihrer Stellungnahme Bedenken zum Punkt „Einfügen in die Umgebung“
anführen werde. |
Ausschussmitglied Deitert fragt nach, ob es
hier auch Bedenken gebe, wenn es eine rechtskräftige Gestaltungssatzung gebe. Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt dieses,
räumt aber ein, dass dies derzeit wegen fehlender personeller Kapazitäten noch
kein Entwurf einer Gestaltungssatzung erarbeitet worden sei. |