Ausschussvorsitzender Lembeck stellt die anwesenden Gäste Herrn Ly und Herrn Wiese von der SL Windenergie GmbH vor. Diese stellen im Weiteren ihr Anlagenprojekt im Rahmen der Repoweringbestrebungen vor. Die PowerPoint-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Weber fragt nach, ob es nicht auch möglich sei, eine an dem Standort schon bestehende Windkraftanlage zu vergrößern, um mehr Energieertrag zu gewinnen, anstatt die drei bestehenden Anlagen zurückzubauen.

Sachverständiger Ly erklärt, dass eine Erweiterung oder Vergrößerung der Bestandsanlagen wegen ihrer beschränkten Fundamenttraglast nicht möglich sei und damit ein Neubau erforderlich werde.

Ausschussmitglied Gövert möchte wissen, was mit alten Anlagenteilen geschehe und wann der Betrieb der bestehenden Anlagen schlussendlich auslaufe.

Herr Ly führt aus, dass die oberen Teile der jeweiligen Anlage abgebaut und teilweise wiederverwertet würden und der untere Teil gesprengt werden müsse.

Ausschussmitglied Lethmate fragt nach, ob der Rückbau die Entfernung der Anlage sowie des gesamten Fundaments umfasse.

Herr Ly bejaht dies. Die Rotorblätter könnten nach heutigem Stand der Recyclingtechnologie noch nicht weiterverwertet werden, da sie aus einem Glasfaserverbundstoff bestünden, der nicht mehr zu trennen sei. Deshalb würden man die Rotorblätter in den meisten Fällen zwischenlagern, bis ein entsprechendes Recycling-Verfahren entwickelt worden sei, alternativ komme eine Entsorgung der Materialien in Betracht.

Die alten Anlagen müssten zunächst noch weiterlaufen, auch um energetische Lieferengpässe zu überbrücken. Sie würden erst außer Betrieb genommen, wenn die neuen Anlagen auch wirklich liefen; dann werde der Rückbau beginnen.

Ausschussmitglied Gövert gibt kritisch zu bedenken, dass der Anspruch an Nachhaltigkeit gerade mit dem Blick auf die Entsorgung und Lagerung nicht recycelbarer Bestandteile der Windkraftanlagen nicht eingehalten werde. Photovoltaik sei da die bessere Wahl, zumal mehr Menschen von der Einspeisung profitieren könnten als bei einem Windkraftanlagenprojekt.

Herr Ly betrachtet die Förderung neuer Energieformen mit Blick auf die Bekämpfung des Klimawandels als alternativlos. Zudem habe eine neue Windanlage heute eine Produktionskraft von drei alten Anlagen, da die neuen Anlagen zumeist höher seien und über längere Rotorblätter verfügten; auch sei die Recyclingforschung erst am Anfang ihrer Entwicklung und Herr Ly rechne damit, dass bald ein entsprechendes Verfahren entwickelt werde, das die Verwertung der Rotorblätter betreffe.

Ausschussmitglied Weber äußert ebenfalls die Hoffnung, dass durch die Weiterentwicklung der Recyclingverfahren bald alle Bestandteile einer Anlage wieder der Kreislaufverwertung zugeführt werden können.

Bürgermeister Gottheil erkundigt sich bei Herrn Ly, ob man das Gesamtvolumen der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit beziffern könne.

Herr Ly erklärt, dass die genaue Höhe von den Verhandlungen mit den Gesellchaftern der SL Windernergie GmbH abhänge. In einer ersten Grobeinschätzung hält er eine Beteiligung von Kommune oder Privatanlegern je Anlage in einer Größenordnung von 400.000 € für denkbar.

Herr Ly führt aus, dass man bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit einer Ertragssumme von 1 Million Euro als Ergebnis aus Gewerbesteuer und EEG-Beteiligung für die Gemeinde Rosendahl rechnen könne.

Ausschussmitglied Weber fragt, ob im Gemeindegebiet noch weitere Anlagen dieser Größenordnung geplant seien.

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es nach seinem Kenntnisstand neben dem geplanten Vorhaben in Oberdarfeld noch Interessenten für zwei weitere Anlagen auf der Horst gebe, mit denen man sich in losen Gesprächen befinde.

Ausschussmitglied Lethmate schlägt vor, die finanzielle Gewinnbeteiligung nicht einer damit betrauten Stiftung zugutekommen zu lassen, sondern besser der Gemeinde selbst, da diese die Einnahmen bündeln könne und sie dadurch für die Belange der Gemeinde effektiver nutzen könne. Durch die Bündelung der Finanzen müsste man sich nicht auf die Umsetzung kleiner Projekte beschränken.

Herr Ly zeigt sich für diesen Vorschlag offen, räumt jedoch ein, dass solch eine Entscheidung nicht von seinem Unternehmen allein getroffen werden könne, sondern die beteiligten Anleger auch damit einverstanden sein müssten.

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass eine entsprechende Übereinkunft einer besonderen Regelung bedürfe, damit die hier entstehenden Einnahmen nicht einfach in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde einflössen.