Ausschussmitglied Söller fragte bezugnehmend auf TOP 2 der Ratssitzung vom 17. September 2007 an,

 

a)    wann die Verjährungsfrist tatsächlich eintrete,

b)    wann die Klageschrift eingereicht worden sei und

c)    ob diese den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass der Eintritt der Verjährungsfrist nicht auf  den Tag genau beziffert werden könne. Es könne jedoch von Rassitzung im November 2004 ausgegangen werden, als der Rat über die Angelegenheit informiert wurde.

Die Klageschrift sei vor dem 1. Oktober 2007 eingereicht worden und werde allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Ratssitzung am 25. Oktober 2007 zur Verfügung gestellt.