Ausschussmitglied Neumann verlas einen Einspruch gegen die Niederschrift vom 17. September 2007, der dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt ist.

Ausschussmitglied Neumann unterstrich, dass es sich bei der Unterstellung der CDU-Fraktion um eine eindeutige Verleumdung handele, dies lasse sich die WIR-Fraktion so nicht gefallen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug Ausschussmitglied Neumann vor, die Angelegenheit durch Juristen klären zu lassen.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass wesentlicher Inhalt eines Protokolls der Beschluss sowie das Abstimmungsergebnis sei. Die Verlaufswiedergabe sei Sache der Protokollführerin.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wiederholte die von ihm in der Ratssitzung abgegebene Erklärung, dass im Vorfeld der Ratssitzung vom 17. September 2007 von Seiten der WIR-Fraktion CDU-Ratsmitglieder darauf hingewiesen wurden, dass sie ebenfalls ggf. mit ihrem eigenen Vermögen haften müssten, wenn sie der Erhebung einer Leistungsklage nicht zustimmen würden. Er empfinde diese Vorgehensweise im Vorfeld einer Ratsentscheidung als Nötigung.

 

Ausschussmitglied Neumann dementierte, dass Mitglieder der WIR-Fraktion in dieser Angelegenheit mit CDU-Ratsmitgliedern in Kontakt gestanden hätten. Er wies den Vorwurf der Nötigung aufs Schärfste zurück.

 

Ausschussmitglied Reints appellierte an die Ausschussmitglieder, zukünftig sachlicher miteinander zu diskutieren. Diesem Appell schloss sich ein Großteil der Ausschussmitglieder an.